BGH-Entscheidung zur Namenpflicht auf Facebook im neuen Jahr

Zwei Facebook-Nutzer, die ihre Profile unter Pseudonym führen wollen, haben vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gute Chancen. Das dürfte aber vor allem damit zu tun haben, dass in ihren Fällen alte Nutzungsbedingungen aus den Jahren 2015 und 2018 relevant sind, die die Richter aus unterschiedlichen Gründen für unwirksam halten, wie sich am Donnerstag in der Karlsruher Verhandlung abzeichnete. Bei der Beurteilung neuerer Streitigkeiten würde hingegen das im Mai 2018 in Kraft getretene neue EU-Datenschutzrecht eine Rolle spielen. Was heute gilt, wird sich wohl erst in weiteren Verfahren klären. Die Entscheidung soll nach dem Jahreswechsel verkündet werden, am 27. Januar. (Az. III ZR 3/21 u.a.)
dpa |
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Eine Frau hält ihr Handy in der Hand, auf dem die Facebook-App zu sehen ist.).
Eine Frau hält ihr Handy in der Hand, auf dem die Facebook-App zu sehen ist.). © Mohssen Assanimoghaddam/dpa/Archivbild
Karlsruhe

Facebook setzt auf die sogenannte Klarnamenpflicht, die Nutzerinnen und Nutzer sollen also ihren echten Namen verwenden. Anderenfalls droht ihnen die Sperre ihres Kontos. Die beiden Kläger, ein Mann und eine Frau, wollen ihre Meinungen anonym äußern können.

© dpa-infocom, dpa:211209-99-315998/2

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3 Kommentare
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  • SL am 09.12.2021 16:24 Uhr / Bewertung:

    Ja da ist es wohl bald aus mit "Der wahre tscharlie". Dann müssen Sie unter Ihrem echten Namen posten.

  • Der wahre tscharlie am 10.12.2021 14:50 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von SL

    Wenn dem so wäre, würde es alle hier betreffen.
    Aber bei der Entscheidung geht es um Facebook, soziale Medien, Instagram usw., und nicht um ein Forum wie dieses.
    Und, ohne mich in Details zu verlieren, ist es dort viel wichtiger.

  • Der wahre tscharlie am 09.12.2021 15:54 Uhr / Bewertung:

    Auf die Entscheidung bin ich gespannt. Ich glaube, das könnte weitreichende Folgen haben.

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