Beunruhigend
Alle, die jetzt über ein Ende der Vorratsdatenspeicherung jubeln, seien gewarnt: Freuen Sie sich nicht zu früh. EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón hat nicht die Speicherpraxis an sich für rechtswidrig erklärt, sondern nur die konkrete Ausgestaltung. Es gibt also keinen Grund zu glauben, die Vorratsdatenspeicherung sei nach einem Urteil des EuGH für alle Zeiten vom Tisch. Villalón hat aber zu Recht darauf hingewiesen, dass die EU-Richtlinie kaum Antworten darauf gibt, wie die Bürger vor Missbrauch geschützt werden können.
Bisher sind die Befürworter den ausdrücklichen Nachweis schuldig geblieben, was die Vorratsdatenspeicherung konkret nützt. Die Gefahren für eine freiheitliche demokratische Gesellschaft sind ungleich größer. Menschen verhalten sich anders, sie reden und denken irgendwann auch anders, wenn sie wissen, dass sie potenziell immer beobachtet werden können. Der NSA-Skandal hat gezeigt, wie schnell staatliche Stellen vor dem Hintergrund von Verbrechens-bekämpfung und Terrorabwehr alle Zurückhaltung fahren lassen. Und welchen geringen Stellenwert Bürgerrechte und Privatsphäre in der digitalen Welt genießen. Sicher: Die NSA saugt in ungleich größerem Maße Daten ab und speichert sie auch noch auf ihren eigenen Servern. In der EU dagegen bleiben die Daten bei privatwirtschaftlichen Telekommunikationsunternehmen. Ob das aber sehr viel beruhigender ist, darf ernsthaft bezweifelt werden.