Berlusconi müsste nach Berufung maximal ein Jahr ins Gefängnis

Sollte das Urteil gegen Silvio Berlusconi rechtskräftig werden, müsste der früheren italienische Ministerpräsident höchstens für ein Jahr in Haft.
von  dpa/dapd

Mailand – Aufgrund eines Amnestiegesetzes von 2006 würden Berlusconi drei von vier Jahren Freiheitsstrafe erlassen. Die Mitte-links-Regierung von Romano Prodi hatte die Regelung einst verabschiedet, um die überfüllten Gefängnisse des Landes zu entlasten. Ob Berlusconi aber tatsächlich hinter Gitter muss, ist noch völlig ungewiss.

In Italien kann ein Urteil zwei Berufungsinstanzen durchlaufen, bevor es rechtskräftig wird. Die Verjährungsfrist für die im Mailänder Prozess verhandelten Straftatbestände endet bereits im kommenden Jahr.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 76-jährigen Medienzar drei Jahre und acht Monate Haft beantragt. Berlusconi war einer von insgesamt elf Angeklagten in dem bereits vor sechs Jahren begonnenen Mediaset-Verfahren. Er soll persönlich in den 1990er Jahren in eine Kette fingierter Verkäufe verwickelt gewesen sein. Beim Verkauf von Fernsehrechten seines Unternehmens Mediaset seien die Kosten um hunderte Millionen Dollar aufgebläht worden, hatte der Mailänder Staatsanwalt Fabio De Pasquale argumentiert und dann Haftstrafen für alle elf Angeklagten beantragt.

Berlusconi hatte wie bereits in anderen Prozessen wiederholt seine Unschuld beteuert. In seiner Zeit als Ministerpräsident hatte er mit mehreren Justiz-Gesetzen dafür gesorgt, dass das Mediaset-Verfahren wie auch andere Prozesse gegen ihn unterbrochen wurden. Damit rückten die ihm vorgeworfenen Straftaten näher an eine Verjährung heran.

 

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