Berlins Finanzsenator gegen Soli-Abschaffung

Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) hat sich gegen eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages ausgesprochen.
von  dpa

Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) hat sich gegen eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages ausgesprochen. "Im Augenblick ist alles zeitgemäß, was dem Staat eine solide Einnahmebasis sichert", sagte Nußbaum in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

Berlin - Nicht nur die Länder und die Kommunen hätten Probleme, ihre Aufgaben auszufinanzieren. "Auch der Bund hat nichts zu verschenken", betonte Nußbaum mit Blick auf eine anstehende Gerichtsentscheidung. Am kommenden Donnerstag (21. Juli) verhandelt der Bundesfinanzhof über die Verfassungsmäßigkeit des Soli für die Jahre 2005 bis 2007, weil er zeitlich unbefristet erhoben wird.

"Eine weitere Absenkung der staatlichen Einnahmen - egal ob Bund oder Länder und unabhängig von der Steuerart - wäre finanzpolitischer Irrsinn. Da muss man den Bund vor sich selbst schützen", sagte der der parteilose Senator. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlages käme einer Steuersenkung gleich. Statt hier Geschenke zu machen, sollte der Bund lieber Länder und Kommunen bei den Sozialleistungen entlasten. "Armut, Alter, Krankheit - das sind Gemeinschaftsaufgaben, keine kommunalen Aufgaben."

Nußbaum warnte: "Deutschland macht immer noch neue Schulden, wir finanzieren Rettungsschirme und wir bürgen für Griechenland. Deshalb bin ich der Meinung, dass alle Ebenen, also auch der Bund, jetzt nicht auf Einnahmen verzichten können, wenn der Staat handlungsfähig bleiben soll." Berlin verliere "schon heute durch die Steuergeschenke der Bundesregierung eine Milliarde Euro jährlich".

Einige Ökonomen hatten die Abschaffung des Soli aus Gründen der Steuerehrlichkeit gefordert. Der 1991 zunächst nur für ein Jahr eingeführte Zuschlag sollte ursprünglich den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Ländern finanzieren. Um Lücken im Bundeshaushalt zu stopfen, führte ihn die damalige CDU-FDP-Koalition 1995 unbefristet wieder ein. Seit 1998 liegt diese Steuer bundesweit bei 5,5 Prozent auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.