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In Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke vom 18.06.2019 ist uns ein Fehler unterlaufen.
von  AZ
Absperrband der Polizei an einem Tatort (Symbolbild).
Absperrband der Polizei an einem Tatort (Symbolbild). © Patrick Seeger/dpa

In Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke unter dem Titel „Walter Lübcke ermordet: Die rechtsextremistische Szene wird immer gefährlicher“ vom 18.06.2019 ist uns ein Fehler unterlaufen.

Im Absatz „Quent und von der Behrens glauben weder, dass der NSU nur aus den in München angeklagten Personen bestand, noch, dass Stephan E. allein für den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten verantwortlich ist. Bei Mundlos und Böhnhardt seien 20 Waffen gefunden worden, sagt die Juristin…“ wurde der Name von Uwe Mundlos mit dem einer anderen Person aus dem Umfeld des NSU verwechselt.

Wir stellen dazu ausdrücklich fest, dass bei dieser anderen Person keine der betreffenden 20 Waffen gefunden wurde und entschuldigen uns für diesen Fehler.

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