Bericht: Zwölfjähriger sorgte für Festnahme der Terrorverdächtigen

Ein Zwölfjähriger soll für die Festnahme der zwei Terrorverdächtigen in Wien und Neuss verantwortlich sein. Laut einem Medienbericht soll es sich dabei um den Jungen handeln, der einen Anschlag in Ludwigshafen geplant haben soll.
von  dpa
Ein Zwölfjähriger brachte die Ermittler auf die richtige Fährte.
Ein Zwölfjähriger brachte die Ermittler auf die richtige Fährte. © Patrick Pleul/dpa

Berlin - Die Festnahme von zwei Terrorverdächtigen in Deutschland und Österreich geht einem Medienbericht zufolge auf einen Zwölfjährigen zurück, der vergangenes Jahr einen Anschlag in Ludwigshafen geplant haben soll.

Wie Focus Online am Montagabend unter Berufung auf Justizkreise meldete, handelt es sich um den Jungen, der im November versucht haben soll, einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen zu verüben.

Der Zwölfjährige habe über soziale Netzwerke in Kontakt mit dem 17-jährigen Islamisten gestanden, der am Freitag in Wien festgenommen wurde, berichtete Focus. Die deutschen Behörden hätten den Hinweis an die Kollegen aus Österreich weitergeleitet. Der 17-Jährige wurde nach seiner Rückkehr aus Deutschland festgenommen. Er steht im Verdacht, einen Terroranschlag in Wien vorbereitet zu haben.

Bei seiner Vernehmung soll der 17-Jährige den 21-Jährigen aus dem rheinischen Neuss ins Spiel gebracht haben, der daraufhin am Samstagabend festgenommen wurde. Der Wiener Verdächtige gab nach Focus-Informationen an, dass die beiden häufig darüber sinniert hätten, wie sie der deutschen Politik schaden könnten. Am besten sei ihnen ein Sprengstoffanschlag auf Polizisten und Bundeswehrsoldaten erschienen.

Der Fall des Zwölfjährigen hatte Ende vergangenen Jahres für Aufsehen in Deutschland gesorgt. Der in Ludwigshafen geborene Junge soll Kontakt zu radikalen Islamisten gehabt haben. Da er strafunmündig ist, wurde er auf richterlichen Beschluss in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Die Ermittler in Wien hatten am Montag bestätigt, dass der 17-Jährige Kontakt in Kontakt zu einem strafunmündigen Kind gestanden hatte, dabei aber offen gelassen, um wen es sich handeln könnte.

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