Bericht: Rederecht im Bundestag wird beschränkt

Das Rederecht der Abgeordneten im Bundestag soll offenbar eingeschränkt und noch stärker als bisher von den Fraktionen kontrolliert werden.
dpa |
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Berlin - Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, liegt ihr ein entsprechender Entwurf des Sekretariats des Geschäftsordnungsausschusses vom 11. April vor, der nun den Fraktionen zugeleitet werden solle. Er stütze sich auf die Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP; Grüne und Linke hätten im Ausschuss dagegen gestimmt. Am 26. April solle im Plenum über die Änderung der Geschäftsordnung abgestimmt werden.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte im September 2011 großen Unmut auf sich gezogen, weil er bei der Abstimmung über den Euro-Rettungsschirm außer der Reihe die Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU) und Frank Schäffler (FDP) ans Rednerpult ließ, die von ihren Fraktionen abweichende Meinungen vertraten. Lammert wollte, das sich so die kontroverse öffentliche Debatte auch im Parlament widerspiegele. Die Fraktionschefs hatten protestiert, der Ältestenrat erteilte Lammert eine Rüge.

Mit den neuen Regeln soll der Parlamentspräsident dem Bericht zufolge nun verpflichtet werden, das Wort nur noch den von der Fraktion eingeteilten Rednern zu erteilen. Andere Abgeordnete dürfe er nur ganz ausnahmsweise und nur noch drei Minuten lang reden lassen - und auch dies nur "im Benehmen mit den Fraktionen". Bisher darf jeder Parlamentarier ein Votum vor einer abschließenden Abstimmung fünf Minuten lang begründen.

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