Bericht: Nur noch 39 Prozent der Gesetze zustimmungspflichtig

Die Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern schreitet voran. Der Anteil der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze ist deutlich zurückgegangen.
dpa |
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Berlin - Das geht laut "Süddeutscher Zeitung" (Freitag) aus einer Auswertung der Länderkammer für das Blatt hervor.

Demnach waren in der nun zu Ende gegangenen Legislaturperiode nur noch 38,9 Prozent der Gesetze zustimmungspflichtig (205 von 527). Von der Gründung der Bundesrepublik 1949 bis zum Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 waren es 53 Prozent. In einigen Legislaturperioden lag der Anteil sogar bei 60 Prozent.

2006 hatten sich die damalige große Koalition und der Bundesrat auf eine Entflechtung der Aufgaben von Bund und Ländern verständigt. Dadurch sollte die Wahrscheinlichkeit gegenseitiger Blockaden von Regierung und Bundesrat verkleinert werden. Die Teilentflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern könnte auch die Arbeit einer möglichen großen Koalition erleichtern, die keine eigene Mehrheit in der Länderkammer hätte.

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