Beobachtung von Linke-Politiker Ramelow verfassungswidrig

Der Verfassungsschutz darf Abgeordnete aus dem Bundestag oder Landtagen nur in streng begründeten Ausnahmefällen überwachen. Die Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow war also verfassungswidrig.
dpa |
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Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die jahrelange Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow am Mittwoch für verfassungswidrig.

Das Gericht hob damit eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf. Der Fraktionschef der Linkspartei im thüringischen Landtag hatte gegen die Überwachung selbst geklagt.

Die obersten Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Abgeordnete durch das sogenannte freie Mandat nach Artikel 38 Grundgesetz besonders geschützt seien. Durch die Sammlung und Speicherung von Daten durch den Verfassungsschutz werde darin massiv eingegriffen. "Dieser Eingriff kann im Einzelfall gerechtfertigt sein, unterliegt jedoch strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen." Bei Ramelow sei dies jedoch nicht der Fall.

Der 57-Jährige ist bereits seit 1999 Abgeordneter. Mehrere Jahre lang war er auch Vize-Fraktionschef der Linkspartei im Bundestag. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt bereits seit 1986 eine Akte über ihn. Damals war er Gewerkschaftssekretär in Hessen. Im Kurznachrichtendienst Twitter begrüßte Ramelow das Urteil: "Über 30 Jahre wurde ich ausspioniert und ausgeschnüffelt! 10 Jahre habe ich geklagt, nun höre ich das ich in Karlsruhe gesiegt habe."

Das Urteil betrifft auch andere Linke-Abgeordnete, die der Verfassungsschutz wegen vermeintlich extremistischer Bestrebungen im Visier hat. Aus dem Bundestag standen in der vergangenen Legislaturperiode dazu Fraktionschef Gregor Gysi sowie dessen Vize Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch unter Beobachtung. Gleiches gilt für die die heutige Parteivorsitzende Katja Kipping.

Kipping forderte nach dem Karlsruher Urteil die sofortige Einstellung der Beobachtung ihrer Partei durch den Verfassungsschutz. "Das ist ein klares Signal dafür, dass generell die Beobachtung und Kriminalisierung der Linken eingestellt werden muss", sagte sie am Rande einer Fraktionsklausur im brandenburgischen Bersteland. Fraktionschef Gysi sprach von einem "wichtigen Tag in unserer Geschichte". Es sei "heute ein Schritt zur Gleichstellung unserer Partei vollzogen worden".

Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Ein Überwiegen des Interesses am Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft."

Bei der Linkspartei hat der Verfassungsschutz auch ganze Strömungen im Visier - beispielsweise die Antikapitalistische Linke und die Kommunistische Plattform. Bei der Bundestagswahl am 22. September war die Linkspartei von 11,9 auf 8,6 Prozent abgesackt. Im neuen Parlament wird sie vermutlich mit 64 Abgeordneten vertreten sein. Kommt es zu einer großen Koalition aus Union und SPD, wäre sie stärkste Oppositionspartei.

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