Beleidigungen von Bundestagsabgeordneten: Verurteilung

Wegen herabwertender Äußerungen über homosexuelle Bundestagsabgeordnete ist ein 51-Jähriger vom Amtsgericht Augsburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch berichtete, erhielt der Mann eine Gesamtstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt 1350 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Augsburg

Der 51-Jährige hatte laut Anklage an eine Polizeidienststelle im Raum Augsburg ein Schriftstück geschickt, in dem die offen homosexuellen Unions-Parlamentarier Jens Spahn, Sepp Müller und Wolfgang Stefinger verunglimpft wurden. Das Dokument soll der Mann auch an die transgeschlechtliche Nürnberger Grünen-Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer geschickt haben, die er zudem als Lügnerin bezeichnete.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann unter anderem verhetzende Beleidigung vorgeworfen. Vor dem Prozesstermin hatte er einen Strafbefehl erhalten, der ebenfalls 90 Tagessätze vorsah. Dagegen hatte der Angeklagte aber Einspruch eingelegt, so dass es zum Prozess kam. In der Verhandlung wurde letztlich die Höhe der Geldstrafe deutlich reduziert.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.