Behindertenbeauftragte fürchtet Konflikte durch Reform

Vor dem geplanten Beschluss einer Großreform für Behinderte hat Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele vor Streit durch einige der neuen Regeln gewarnt.
dpa |
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Berlin - Die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele hat vor dem geplanten Beschluss einer Großrefrom für Behinderte vor Streit durch einige der neuen Regeln gewarnt. "Ich fürchte, dass es große Auseinandersetzungen geben wird, wenn Menschen ihre Assistenz allein in Anspruch nehmen wollen", sagte Bentele der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Heute will die Koalition im Bundestag das Bundesteilhabegesetz beschließen. Bentele bezog sich mit ihrer Warnung auf das Vorhaben, dass bestimmte Leistungen gepoolt, also für mehrere Betroffene gemeinsam gewährt werden können. Sozialverbände hatten davor gewarnt, dass zum Beispiel Rollstahlfahrer dann etwa nicht mehr von ihrer Wohnung in die Stadt können, wann sie wollen. Union und SPD hatten die geplanten Regeln quasi in letzter Minute bereits entschärft.

Bentele sagte dennoch: "Für das sogenannte Poolen in den Bereichen Wohnen und Assistenz sollen als Kriterien die Angemessenheit und Zumutbarkeit gelten." Menschen könnten gezwungen werden, in Einrichtungen satt in eigenen Wohnungen zu leben, wenn das als zumutbar gelte. "Die Angemessenheit ist ein unklarer Rechtsbegriff, hier hätte ich gern eine Klärung im Sinne der Menschen." Menschen mit Behinderung sollten selbst entscheiden können, wie sie leben wollen.

Insgesamt sei das Gesetz ein Fundament, "auf dem wir weiter aufbauen können", sagte Bentele. "Es gibt noch viel zu tun, um Teilhabe von Menschen mit Behinderung umfassend zu stärken." Aber mit viel Engagement von Betroffenen und Parlament gebe es wichtige Schritte.

Umfangreiche Verbesserungen: Bundestag beschließt Behindertenreform und Pflegegesetz

"Gut ist, dass im parlamentarischen Verfahren die Regelung entfallen ist, nach der geprüft wird, ob jemand mit Behinderung etwa für ein Studium geeignet ist", sagte Bentele. "Wichtig ist, dass die Gleichrangigkeit von Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung bestehen bleiben soll", sagte sie weiter. "Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen bei Menschen mit Behinderungen, die nicht in einem Heim wohnen und noch nicht das Rentenalter erreicht haben, zukünftig auch die Hilfe zur Pflege." Behinderte würden somit nicht einfach in Pflegeheime geschickt werden können. "Wir müssen dringend sicherstellen, dass auch ältere Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen, wenn sie zum Beispiel erst mit 69 Jahren eine Sehbehinderung bekommen", forderte sie.

Als wichtigen Schritt bezeichnete Bentele die geplante Anhebung der Freigrenzen für Vermögen und Einkommen.

"Das größte und wichtigste sozialpolitische Vorhaben" der Koalition

Die Vorsitzende der Lebenshilfe und Bundestags-Vizepräsidentin, Ulla Schmidt, nannte die geplanten Regeln "das größte und wichtigste sozialpolitische Vorhaben" der Koalition. "Das Gesetz stärkt die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ist damit ein weiterer Schritt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention", sagte Schmidt der Deutschen Presse-Agentur. Nötig seien weitere Schritte in der kommenden Wahlperiode für Teilhabe statt Ausgrenzung.

Baden-Württembergs Grünen-Sozialminister Manne Lucha betonte, seine Partei habe in den Verhandlungen wichtige Verbesserungen im Gesetzesentwurf erreichen können. "Besonders wichtig war uns die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts, vor allem bei der Wohnform", sagte Lucha der dpa. Gut sei auch die Rücknahme von Regeln, die den Kreis der Eingliederungshilfe-Berechtigten eingeschränkt hätten.

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