Bayern streitet über das Kruzifix-Urteil

MÜNCHEN - Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sorgt auch in Bayern für Aufregung. Die Richter hatten die obligatorische Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern für unzulässig erklärt. Die Gewerkschaft begrüßt die Entscheidung.
In Bayern wird wieder über den Umgang mit Kruzifixen in Schulen gestritten: Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern begrüßt das Straßburger Kruzifix-Urteil, wonach das obligatorische Anbringen von Kreuzen in staatlichen Schulen gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
„Damit steht dieses Urteil in der Tradition früherer Urteile zur Freiheit des Glaubens und zum Schutz von Minderheiten,“ sagte gestern die Vorsitzende des GEW Bayern, Gele Neubäcker. Die derzeitige bayerische Praxis, Kruzifixe nur in Einzelfällen „aus ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung“ aus Klassenzimmern abzunehmen, gehöre nach diesem Urteil „auf den Prüfstand“. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hatte am Dienstag geurteilt, ein christliches Kreuz im Klassenzimmer einer Staatsschule in Italien verletze die Religionsfreiheit der Schüler.
Das sieht die CSU allerdings ganz anders: Auch nach dem Urteil des EGMR gegen Kreuze in Klassenzimmern sollen die Kruzifixe in bayerischen Schulen hängen bleiben. Das bekräftigten am Mittwoch sowohl der bayerische Kultusminister Ludwig Spaenle und Europaministerin Emilia Müller (beide CSU) als auch FDP-Landtagsfraktionschef Thomas Hacker. Auch die katholischen Bischöfe reagierten verärgert über das Urteil: Es sei „einseitig“, heißt es in einer Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn.