Bayern schützt mit neuem Gesetz archäologische Funde
Das Schatzregal, das bereits in allen anderen Bundesländern gilt, ist eine rechtliche Regelung, bei der herrenlose oder lange verborgene Funde mit der Entdeckung Eigentum des Staates werden. Ziel sei "eine fachgerechte und insbesondere regionale Aufbewahrung unserer Kulturschätze von Anfang an", so Blume. Daher solle das Eigentum regelmäßig auf die Gemeinde des Fundorts übertragen werden. Redliche Entdecker sollen nach der Neuregelung für ihre Funde belohnt, Grundstückseigentümer entschädigt werden - vorausgesetzt, der Schatz ist mindestens 1000 Euro wert und wurde nicht illegal ausgegraben.
Bislang galt in Bayern die sogenannte "Hadrianische Teilung", bei der entdeckte Schätze zwischen Finder und Grundstückseigentümer geteilt wurden. Archäologen und Denkmalschützer hatten daran in vergangenen Jahren oft Kritik geäußert. Mit der Gesetzesnovelle soll nun der Raubbau an Bodendenkmälern gestoppt und archäologisches Erbe besser gegen Raubgräber geschützt werden.
"Denkmäler sind unser kulturelles Gedächtnis und in dieser Funktion sind sie für uns Menschen existenziell", sagte Mathias Pfeil, Leiter des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege, das an dem neuen Gesetz mitgearbeitet hat.
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz wird am Sonntag 50 Jahre alt. "Umso wichtiger ist es, dass es für die Herausforderungen unserer Zeit fit gemacht wird", so Pfeil. Die nun verabschiedete Reform beinhaltet neben dem Schatzregal und dem Metallsonden-Verbot auch Regelungen zu einem erleichterten Einsatz von erneuerbaren Energien im Denkmalbereich.
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