Bayern: Finanzbehörden gleichen Sanktionslisten gezielt ab
Am Montag waren in München drei Wohnungen und ein Bankkonto eines russischen Ehepaares beschlagnahmt worden - ein nach offiziellen Angaben erstmaliger Vorgang in Deutschland. Zuvor waren demnach nur Vermögenswerte wie Jachten eingezogen worden. Die Beschlagnahmung ist nach Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft München I durch das Außenwirtschaftsgesetz möglich, da der Beschuldigte Mitglied der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation sei und seit dem 23. Februar auf der Liste der sanktionierten Personen stehe. Beschuldigt wird auch seine Ehefrau mit gemeldetem Wohnsitz in München.