Bayerischer Alleingang: Die Herdprämie bleibt

Das vom Bundesverfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld war von der ersten Minute an ein bayerisches Prestige-Projekt. Folgerichtig hat das Landeskabinett nun einen Alleingang des Freistaats beschlossen.
von  AZ,dpa
Das Betreuungsgeld bleibt - zumindest in Bayern.
Das Betreuungsgeld bleibt - zumindest in Bayern. © dpa

München - Die Staatsregierung wandelt das vom Bundesverfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld in einen bayerischen Landeszuschuss um. Wie bisher sollen Eltern 150 Euro monatlich bekommen können, wenn sie ihre Kleinkinder nicht in einer Krippe betreuen lassen.

Das Kabinett stimmte am Montag dem Gesetzentwurf von Sozialministerin Emilia Müller (CSU) zu. „Wir sichern einen nahtlosen Übergang von der bisherigen Bundes- zur Landesleistung“, sagte Müller laut Staatskanzlei.

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Die SPD forderte eine Streichung des Betreuungsgeldes und stattdessen Investitionen in die Krippen. „Es fehlen 20 000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren“, kritisierte Generalsekretärin Natascha Kohnen.

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