Bauministerin will Grundgesetz für Wohnungsbau ändern

Bundesbauministerin Barbara Hendricks will zurück zur gemeinsamen Zuständigkeit von Bund und Ländern für den Wohnungsbau und dafür das Grundgesetz ändern.
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Bundesumweltministerin Barbara Hendricks will das Grundgesetz für den Wohnungsbau ändern. Foto: Britta Pedersen/Archiv
dpa Bundesumweltministerin Barbara Hendricks will das Grundgesetz für den Wohnungsbau ändern. Foto: Britta Pedersen/Archiv

Berlin - "Wohnungsbau ist derzeit Ländersache. Aber der Bedarf ist so riesig, dass die Länder das auf Dauer nicht alleine stemmen können", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Wir brauchen die Grundgesetzänderung, um als Bundesregierung wirksam dort helfen zu können, wo die Wohnungsnot am größten ist."

Seit 2006 ist der Wohnungsbau in der Verantwortung der Bundesländer, noch bis 2019 hilft der Bund aber finanziell mit. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßte den Vorstoß. Einen konkreten Zeitplan gibt es noch nicht: "Wir sind jetzt in einer frühen Phase, in der wir Mehrheiten ausloten und für das Vorhaben werben", sagte ein Sprecher.

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In Deutschland wurden im vergangenen Jahr zwar so viele Wohnungen fertiggestellt wie seit fast zehn Jahren nicht mehr. Der Mieterbund beklagt aber, dass weiterhin vor allem Sozialwohnungen und Mietwohnungen im mittleren und unteren Preissegment fehlten. Demnach fehlen vor allem in den Ballungsgebieten und Universitätsstädten zwischen 800 000 und einer Million Wohnungen, so dass im Jahr mindestens 400 000 neue Einheiten notwendig seien.

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