Bananenrepublik Deutschland? OSZE schickt Wahlbeobachter

MÜNCHEN - Die Entsendung der Wahlbeobachter hat eine Debatte über unser Wahlsystem ausgelöst. Benachteiligung kleiner Parteien, Manipulation mit Überhangmandaten, Mauschelei mit Listen: Zwei Wahl-Forscher erklären, warum unser Wahlsystem nicht zum Grundgesetz passt.
Die Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa haben einen wichtigen Job: Sie passen auf, dass Wahlen frei von Korruption und Diskriminierung sind. In diesem Jahr waren sie schon in Moldawien und Kirgistan, auch in Bulgarien und Albanien klopften sie den Korrupten auf die Finger.
Am 27. September sind die Wahlbeobachter in einem Land zu Gast, in dem sie noch nie tätig waren: Deutschland.
Ist Deutschland etwa eine Bananenrepublik, in der Wahlen als unsicher gelten? Nein, beschwichtigt die OSZE, das ganze sei Routine. Deutschland sei einfach mal dran gewesen. Dennoch: Der Deutschland-Trip der Wahlbeobachter hat eine Debatte über das deutsche Wahlrecht ausgelöst. Die AZ erklärt, was Verfassungsrechtler kritisieren.
Der Ärger der Splitterparteien
Am vergangenen Donnerstag hatte Bundeswahlleiter Roderich Egeler die Freie Union von Gabriele Pauli, die Rentnerpartei „Die Grauen“ und die Satirepartei „Die Partei“ nicht zur Bundestagswahl zugelassen. Die Pauli-Partei hatte wichtige Fristen bei der Anmeldung versäumt, den beiden anderen Parteien verweigerte Egeler den Parteistatus. Ein OSZE-Sprecher verkündete, die Ablehnung werde „einer von vielen Aspekten sein“, die sich die Beobachter anschauen.
Obwohl Egeler wohl korrekt gehandelt hat, haben Verfassungsrechtler Bedenken: „Was hochproblematisch ist, dass es gegen die Nicht-Zulassung keine Rechtsmittel gibt“, sagt der Speyerer Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim zur AZ. Nach dem Grundgesetz habe man gegen jede negative Entscheidung des Staates das Recht zu klagen. Doch in diesem Fall können die Splitterparteien nur im Nachhinein eine Wahlprüfung beantragen – und die würde nichts ergeben. Auch der Mainzer Wahlforscher Jürgen Falter fordert: „In einem Rechtsstaat dürfen Verwaltungsentscheidungen, die auf Gesetzesgrundlage fallen, nicht den Entscheidenden allein überlassen werden.“
Tricksen mit Überhangmandaten
Wenn eine Partei in einem Bundesland mehr direkt gewählte Abgeordnete bekommt (Erststimme), als ihr nach dem Anteil ihrer Zweitstimmen zustehen, gibt es die Überhangmandate als Extra. Doch deren komplizierte Berechnung hat paradoxe Folgen: Es gab Fälle, in denen eine Partei mehr Sitze bekam, wenn sie weniger Zweitstimmen erhielt.
Von Arnim befürchtet Probleme bei der Bundestagswahl: „Wenn es knapp wird, könnte man mit gezieltem Stimmen-Splitting das Wahlergebnis manipulieren. Wähler werden aufgefordert, der Union in Überhang-Ländern nur die Erststimme zu geben, die Zweitstimme aber der FDP. Dann würden die fehlenden Zweitstimmen der CDU nicht schaden, weil sie sowieso Überhangmandate hat, der FDP, also dem beabsichtigten Koalitionspartner, aber zusätzliche Mandate bringen und so die Mandatsausbeute der geplanten Koalition verfassungswidrig erhöhen. Es besteht die Gefahr, dass so im Krisenfall mittels dieses manipulierten Stimmen-Splittings die Regierungsmehrheit erreicht wird. Das wäre ein demokratischer Super-Gau, der das ganze Wahlsystem in Misskredit bringt, auch das Parlament.“ Von Arnim fordert, dass die Überhangmandate komplett abgeschafft werden.
Ärger über die Fünf-Prozent-Hürde
Stimmen für Parteien, die es nicht ins Parlament schaffen, gehen verloren. „Ein Teil der Bevölkerung wird mit dieser Klausel von der Meinungsbildung ausgeschlossen, um die Positionen der etablierten Parteien nicht zu gefährden“, kritisiert Gabriele Pauli. Sie fordert eine Abschaffung der Fünf-Prozent-Klausel.
Die Mauschelei mit den Listen
„Zwei Drittel der Abgeordneten stehen schon vor der Wahl fest, weil sie auf sicheren Listenplätzen stehen oder in sicheren Wahlkreisen kandidieren“, kritisiert von Arnim. „Das ist ein klarer Verstoß gegen die Freiheit und Unmittelbarkeit der Wahl durch die Bürger. Die Hochburg-Partei kann dem Wähler ihren Abgeordneten aufzwingen.“ Von Arnim fordert, daß der Wähler durch Vorwahlen und durch Einfluss auf die Listen die Abgeordneten bestimmen kann.
Sein Mainzer Kollege Jürgen Falter ist dafür, das bayerische Listen-Wahlsystem auch auf den Bund zu übertragen: Demnach muss ein Wähler sich zwar für eine Partei entscheiden, kann sich aber aus der Partei-Liste seine Kandidaten auswählen.
Volker ter Haseborg