Bahn: Geld zurück bei Zugverspätungen

Bahnkunden erhalten künftig bei Zugverspätungen ab 60 Minuten Geld zurück. Der Bundestag hat neue Fahrgastrechte im Nah- und Fernverkehr beschlossen, die über die bisherige Selbstverpflichtung der Deutschen Bahn hinausgehen – im Extremfall zahlt die Bahn ihren Fahrgästen jetzt sogar ein Taxi
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Ab 60 Minunten Verspätung gibt's ein Viertel des Preises zurück.
Daniel von Loeper Ab 60 Minunten Verspätung gibt's ein Viertel des Preises zurück.

BERLIN - Bahnkunden erhalten künftig bei Zugverspätungen ab 60 Minuten Geld zurück. Der Bundestag hat neue Fahrgastrechte im Nah- und Fernverkehr beschlossen, die über die bisherige Selbstverpflichtung der Deutschen Bahn hinausgehen – im Extremfall zahlt die Bahn ihren Fahrgästen jetzt sogar ein Taxi

Bahnfahrer haben künftig bei größeren Verspätungen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung. Das neue Fahrgastrechtegesetz, das der Bundestag am Freitag verabschiedete, soll bereits ab der Sommerreisesaison gelten. Die AZ zählt die wichtigsten Punkte auf.

Bahnreisende haben bei Verspätungen und Zugausfällen ein Recht auf Rückerstattung. Bei Verspätungen ab 60 Minuten erhalten sie 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent – auf Wunsch muss das Geld bar ausgezahlt werden.

Außerdem muss das Bahnunternehmen bei einer Verspätung ab einer Stunde Erfrischungen im Zug anbieten sowie eine Hotelunterkunft zur Verfügung stellen, wenn eine Übernachtung erforderlich ist.

Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als einer Stunde ab, können Reisende von der Fahrt absehen und eine Rückerstattung des Fahrpreises verlangen oder die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

Bei Verspätungen im Nahverkehr ab 20 Minuten haben Kunden Anspruch auf Benutzung eines alternativen Zuges – auch von IC oder ICE – ohne Aufpreis. Bei drohender Verspätung im Nahverkehr von mindestens 60 Minuten zur Nachtzeit oder bei Ausfall des fahrplanmäßig letzten Zuges haben Reisende Anspruch auf Erstattung der Kosten für jedes alternative Verkehrsmittel einschließlich Taxi bis zu einem Betrag von 80 Euro.

Die Bahn haftet nicht, wenn die Verspätung oder Ausfall auf außerhalb des Betriebs liegende unvermeidbare Umstände oder das Verschulden des Reisenden zurückzuführen ist. Also etwa, wenn ein Lkw die Schranken eines Bahnübergangs durchbricht.

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