Bachmann muss wegen Volksverhetzung 9600 Euro Strafe zahlen
Dresden - Am Morgen hat vor dem Landgericht Dresden die Berufungsverhandlung gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung begonnen. Der 43-jährige Mitgründer des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses war allerdings nicht anwesend. Er sei auf Teneriffa, erklärte seine Anwältin Katja Reichel.
Bachmann war im Mai in erster Instanz wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen von Flüchtlingen zur Zahlung von 9600 Euro verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund der zahlreichen Vorstrafen Bachmanns eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, da Bachmann vor dem Amtsgericht bestritten hatte, die entsprechenden Facebook-Postings mit hetzerischen Beleidigungen wie "Gelumpe", "Dreckspack" und "Viehzeug" verfasst zu haben. Beide Seiten waren in Berufung gegangen.
Da die Schuldfrage inzwischen nicht mehr strittig ist, geht es vor dem Landgericht lediglich noch um das Strafmaß. Deshalb muss Bachmann nicht anwesend sein.
Jetzt steht fest: In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dresden zogen heute sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft auf Vorschlag des Richters ihre Berufung zurück.
Damit ist das Urteil vom Mai aus erster Instanz rechtskräftig. Bachmann ist damals wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen von Flüchtlingen zu 120 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt worden.
Zudem muss er die Prozesskosten aus dem ersten Verfahren und die ihm selbst entstandenen Kosten aus der Berufung tragen.