AZ-Kommentar zum GWB-Streit: Glaubensfragen mit unterschiedlichen Antworten

Der AZ-Korrespondent Ralf Müller über die Erkenntnisse aus dem GBW-Untersuchungsausschuss.
Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen und wie üblich wird es zwei Abschlussberichte geben: Dem der CSU-Mehrheit dürfte zu entnehmen sein, dass beim Verkauf der Wohnungsgesellschaft GBW mit 33 000 Wohnungen von der CSU-Staatsregierung nicht der allerkleinste Fehler gemacht wurde.
Der Minderheitenbericht der Oppositionsfraktionen wird den Vorwurf belegt sehen, dass zu Lasten von 85 000 Mietern der größte sozialpolitische Fehler in der jüngeren Geschichte des Freistaats begangen wurde.
Wo liegt die Wahrheit?
Der Vorgang hat sich über einige Jahre hingezogen und ist rechtlich und sachlich überaus kompliziert. Das erschwert die Beantwortung der Frage, wo die Wahrheit liegt. Immerhin scheint jetzt doch klar, dass es zum Verkauf der GBW, die ursprünglich der schwer angeschlagenen Bayerischen Landesbank gehörte, keine Alternative gab, weil die Bank zwingend auf ihr "Kerngeschäft" reduziert werden musste.
Die Frage blieb, ob man die Wohnungen einem kommunalen Konsortium zuschanzen oder ins Eigentum des Freistaats hätte überführen können.
Lag ein "faktisches Verbot" vor oder doch nicht? Das ist die erste Glaubensfrage, die nach wie vor unterschiedlich beantwortet wird. Für alle Möglichkeiten finden sich - kein wirkliches Wunder - einschlägige Rechtsmeinungen.
Klare Meinung der Opposition
Die zweite Glaubensfrage besteht in der Beurteilung des sozialen Engagements der damals verantwortlichen Politiker. Die SPD verdächtigt Seehofer, Söder und Co. nach wie vor, zur kritischen Zeit noch auf dem Privatisierungstrip gewesen zu sein und für die Idee einer staatlichen Wohnungsgesellschaft (ganz anders als heute) nicht viel übrig gehabt zu haben.
Hätten sich Seehofer, Söder und Co. für die Mieter und eine staatliche GBW so ins Zeug gelegt wie sie es für die Pkw-Maut getan haben, dann hätte es womöglich geklappt und die Wohnungen hätten den Grundstock einer staatlichen Wohnungsgesellschaft sein können, wie sie vor wenigen Tagen auf Söders Initiative gegründet wurde, meint die Opposition.
Das aber sei weder den Akten noch den Aussagen zu entnehmen. Aber auch nicht das Gegenteil.