AZ-Kommentar: Härteres Strafrecht für Heranwachsende? Sache der Justiz
Sind Heranwachsende Kindsköpfe? Beim Blick auf den eigenen Nachwuchs komme ich nicht umhin, diese Frage nicht komplett zu verneinen. Es hatte schon gute Gründe, warum der Eintritt in die Volljährigkeit bis 1974 erst mit 21 erfolgt ist. Sicherlich, die jungen Erwachsenen von heute sind – bei allen möglichen Reifeverzögerungen – in einer digitalisiert-globalisierten Welt keine Hascherl mehr.
Was ja auch honoriert wird, wenn Jugendliche in vier Bundesländern ab 16 bereits wählen, oder bundesweit ab 17 den Führerschein machen dürfen. Die Forderung, das Erwachsenenstrafrecht für 18- bis 21-Jährige zur Regel zu machen, ist zwar viel zu pauschal. Bei schweren Delikten wie Raub oder gefährlicher Köperverletzung jedoch wäre eine häufigere Anwendung des Erwachsenenstrafrecht durchaus wünschenswert. Aber das ist nun mal Sache der Justiz.
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