Attacke auf jüdischen Studenten – drei Jahre Haft

Im Februar 2024 wird in Berlin ein jüdischer Student attackiert. Ein Ex-Kommilitone gesteht die Tat, ein antisemitisches Motiv bestreitet er. Das Gericht findet deutliche Worte.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein 24-Jähriger ist nach einem massiven Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin-Mitte verurteilt worden.  (Foto Archiv)
Ein 24-Jähriger ist nach einem massiven Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin-Mitte verurteilt worden. (Foto Archiv) © Bernd von Jutrczenka/dpa
Berlin

Die Attacke auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira im Februar 2024 in Berlin war nach Überzeugung des zuständigen Amtsgerichts eine antisemitische Tat. Das Gericht hat den 24-jährigen Angeklagten deshalb zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Es sprach den früheren Lehramtsstudenten der Freien Universität (FU) der gefährlichen Körperverletzung schuldig. 

Wer so eine Gesinnung zeige, lege "die Axt an unserer Werteordung", sagte Richter Sahin Sezer bei der Urteilsbegründung. Es gehe um Generalprävention. "Wir müssen andere Menschen von solchen Straftaten abhalten." Angesichts des enormen Anstiegs antisemitischer Straftaten in Deutschland müssten die Menschen darauf vertrauen können, dass der Rechtsstaat durchgreife. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Klein: "gutes und gerechtes Urteil"

Mit dem Strafmaß ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert. Bei der Tat habe es sich um einen "antisemitischen Gewaltexzess" gehandelt, sagte Staatsanwalt Tim Kaufmann in seinem Plädoyer: "Lahav Shapira wurde angegriffen, weil er Jude ist und sich gegen Antisemitismus einsetzte." 

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sprach von einem "gutem und gerechtem Urteil". "Ich hoffe sehr, dass die generalpräventive Wirkung dieses Urteils auch tatsächlich Wirkung entfaltet." Klein hatte den Prozess persönlich verfolgt. Er wertete die Entscheidung als "ein Signal nach Israel" und in die internationale jüdische Community. "Das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat ist hier ist gestärkt worden", so Klein. 

Erleichterung bei Shapira

Shapira, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, zeigte sich nach dem Urteil erleichtert: "Ich bin froh, dass es vorbei ist." Er habe das Verfahren als belastend empfunden, so der 32-Jährige. 

Der Angeklagte hatte die Gewalttat vor Gericht gestanden und um Vergebung gebeten. Den Vorwurf von Antisemitismus wies er jedoch zurück. "Es ging mir nicht um Politik, sondern das Miteinander unter Kommilitonen", sagte der in Berlin geborene 24-Jährige, dessen Eltern aus dem Libanon stammen. 

Der Angeklagte und das Opfer waren sich am 2. Februar 2024 zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte begegnet. Als der jüdische Student das Lokal verließ, folgte ihm der 24-Jährige. Er habe Shapira dessen Agieren in einer Whatsapp-Gruppe von Studierenden der FU vorgeworfen und dass dieser Plakate an der FU abgerissen habe, hieß es in seinem Geständnis. Dann sei es zum Streit gekommen - und er habe zugeschlagen. Dabei habe er seine Kampfsporterfahrung unterschätzt, so der Angeklagte. 

Angeklagter entschuldigt sich im Schlusswort

Laut Urteil schlug er seinen früheren Kommilitonen mit der Faust nieder. Als Shapira blutend am Boden lag, folgte mit voller Wucht ein Tritt ins Gesicht. "Als würde er ihn vernichten wollen", beschrieb ein Zeuge vor Gericht die Attacke. Der 32-Jährige erlitt eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung. Er musste mehrfach operiert werden. 

In seinem Schlusswort kurz vor dem Urteil entschuldige sich der Angeklagte persönlich bei Shapira. "Es tut mir leid, dir Schmerzen zugefügt zu haben." Sein Verteidiger plädierte wegen vorsätzlicher Körperverletzung auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Geldauflage. 

Das Geständnis des Angeklagten sei nicht "von Schuld und Reue getragen", erklärte der Richter. Die Entschuldigung habe zwar "einigermaßen ehrlich" gewirkt. Im Prozess habe der Angeklagte aber nur gestanden, was ohnehin ermittelt war.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.