Atomkraftwerk Fessenheim: Schließung in Frage gestellt - Regierungserlass abgelehnt

Wie der Staatsrat in Paris mitgeteilt hat, soll das Dekret zur Schließung des Atomkraftwerks Fessenheim ungültig sein. Die staatliche französische Atomaufsicht hatte sich bereits auf das Abschalten des umstrittenen Reaktors bis 2022 vorbereitet.
Paris - Die Schließung des störanfälligen französischen Atomkraftwerks Fessenheim nahe der deutschen Grenze ist wieder in Frage gestellt: Das oberste französische Verwaltungsgericht kippte das Regierungsdekret zur Schließung des umstrittenen Atomkraftwerks im elsässischen Fessenheim.
Die Richter des Staatsrates stellten sich damit auf die Seite der Gemeinde Fessenheim und von Gewerkschaften, die gegen das Dekret vom April 2017 Beschwerde eingelegt hatten. Der Betreiber EDF habe die Schließung damals nicht beantragt, resümierte der Staatsrat.
AKW Fessenheim gilt als Sicherheitsrisiko
Laut französischen Medien muss die Mitte-Regierung von Premier Édouard Philippe nun ein neues Dekret erlassen. Der Beschluss von 2017 war noch unter dem sozialistischen Präsidenten François Hollande veröffentlicht worden. Der Schließungstermin für Fessenheim ist bisher unklar geblieben.
Die staatliche französische Atomaufsicht bereitet sich nach jüngsten Angaben auf das Abschalten bis 2022 vor. Das Atomkraftwerk unweit der deutschen Grenze ist das älteste aktive in Frankreich und gilt Kritikern seit Jahrzehnten als Sicherheitsrisiko. Ursprünglich hatte das Kraftwerk bereits früher vom Netz gehen sollen.
Nun hätten die Abschaltungspläne konkret werden solle, denn die staatliche französische Atomaufsicht bereitete sich auf das Abschalten des Atomkraftwerks vor.
Der Betreiber EDF habe mitgeteilt, dass der erste Reaktor bis September 2020 und der zweite bis August 2022 heruntergefahren werden sollen, hieß es von der Atomaufsicht. Das AKW Fessenheim unweit der deutschen Grenze ist das älteste aktive AKW in Frankreich und gilt Atomkraft-Gegnern zufolge als Sicherheitsrisiko. Ursprünglich hatte das Kraftwerk bereits früher vom Netz gehen sollen.