Atomkrach: Nun sprechen die Verfassungsrichter

Rot-Grün klagt gegen Schwarz-Gelb: Der Streit um die Laufzeiten kommt nach Karlsruhe.
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Berlin/Karlsruhe - Wieder muss das Bundesverfassungsgericht einen politischen Grundsatzstreit entscheiden: Die Karlsruher Richter müssen nun prüfen, ob die Berliner Atomwende von Schwarz-Gelb mit dem Grundgesetz vereinbar war. Wenn sie das verneinen, wären die Folgen weitreichend: Womöglich müssten die ältesten deutschen Atomkraftwerke sofort abgeschaltet werden.
In dem Streit geht es um den Ausstieg aus dem Atomausstieg: Ende 2010 verabschiedete sich die Bundesregierung von dem noch unter Rot-Grün beschlossenen mittelfristigen Aus für die Atomkraft in Deutschland. Schwarz-Gelb beschloss, die sogenannten Restlaufzeiten der Atommeiler spürbar zu verlängern – um bis zu 14 Jahre. Das betrifft auch als weniger sicher geltende Anlagen wie Ohu 1 bei Landshut.
Weil Schwarz-Gelb beim Beschluss schon die Mehrheit im Bundesrat verloren hatte, griff Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dabei zu einem einfachen Trick: Sie erklärte das Gesetz einfach für nicht in der Länderkammer zustimmungspflichtig.
Genau dagegen richten sich jetzt die Klagen in Karlsruhe. Die damaligen Regierungspartner SPD und Grüne ziehen nun ebenso vors Bundesverfassungsgericht wie fünf SPD-regierte Länder. Zuvor hatte schon Greenpeace gegen den Atombeschluss geklagt.
Die beiden Fraktionschefs Frank-Walter Steinmeier und Jürgen Trittin legten sich gestern gemeinsam ins Zeug: „Die Entscheidung, die getroffen wurde, wird aus unserer Sicht keinen Bestand haben”, sagte Steinmeier. SPD und Grüne argumentieren, da die Länder die längeren Laufzeiten zu organisieren hätten, müssten sie auch im Bundesrat gefragt werden.
Berlin schießt zurück, Rot-Grün habe schließlich damals die Länder auch nicht gefragt. Ob das als Rechtfertigung für den Laufzeitenbeschluss von Schwarz-Gelb langt, wird von Verfassungsjuristen aber kontrovers beurteilt. Die fünf Klage-Länder sind Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen. Kleiner Schönheitsfehler: In keinem Land steht ein Akw. Aber schließlich würden Atomunfälle auch nicht an Ländergrenzen Halt machen, hieß es.

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