Asylgesetz verschärft: Mehr Sachleistungen, konsequente Abschiebung

Der Bundestag billigt das Maßnahmenpaket der Großen Koalition. Welche Änderungen auf Flüchtlinge, Länder und Kommunen zukommen.
Martin Ferber |
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Asylanträge sollen künftig schneller bearbeitet und Abschiebungen konsequenter durchgeführt werden.
dpa Asylanträge sollen künftig schneller bearbeitet und Abschiebungen konsequenter durchgeführt werden.

Berlin - Trotz scharfer Kritik aus der Opposition und von Menschenrechtsorganisationen hat der Bundestag gestern umfangreiche Verschärfungen im Asylrecht verabschiedet. Das neue Asylgesetz im Detail:

Sichere Herkunftsländer: Die Liste der sicheren Herkunftsländer wird um Albanien, das Kosovo und Montenegro erweitert, bereits im vergangenen Herbst waren Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien in diese Liste aufgenommen worden.

Asylanträge von Flüchtlingen aus diesen Ländern können schneller bearbeitet werden, da sie bis zum Beweis des Gegenteils als „offensichtlich unbegründet“ gelten. Im Gegenzug sollen Menschen aus den Ländern des westlichen Balkans leichtere Zugangsmöglichkeiten zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Allerdings gilt weiterhin die Vorrangsregelung, wonach ein gleichqualifizierter Deutscher den Erstzugriff auf diesen Job hat.

Erstaufnahme: Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten müssen künftig bis zum Ende des Bearbeitungsverfahrens in den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder untergebracht werden, bislang waren es drei Monate. Zudem dürfen sie in dieser Zeit nicht arbeiten.

Schnellere Verfahren: Der Bund verpflichtet sich, die Bearbeitung der Asylanträge zu beschleunigen. Um dies zu erreichen, kommen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu den 550 Entscheidern weitere 450 hinzu. Die Bundespolizei, die die Flüchtlinge beim Grenzübertritt registriert, erhält 3000 neue Stellen.

Sach- statt Geldleistungen: Den Ländern und Kommunen steht es frei, den Flüchtlingen statt des bislang gezahlten Taschengeldes in Höhe von 143 Euro für einen Erwachsenen für Waren des persönlichen Bedarfs entsprechende Sachleistungen oder Wertgutscheine zu geben. Ebenso können die Länder entschieden, ob sie Asylbewerbern eine Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenversicherung geben.

Mehr Geld für Länder und Kommunen: Der Bund beteiligt sich dauerhaft, strukturell und dynamisch an den Kosten des Erstaufnahmeverfahrens. So zahlt er den Ländern für jeden Asylbewerber 670 Euro im Monat, um die Kommunen zu entlasten. Zudem stellt der Bund 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung, weitere 350 Millionen Euro erhalten die Länder für die Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Konsequentere Abschiebung: Asylbewerber, deren Anträge rechtskräftig abgelehnt worden sind, erhalten nach dem behördlich festgelegten Ausreisetermin keine Sozialleistungen mehr, die über die Unterkunft und das Essen hinausgehen. Wer das Land nicht freiwillig verlässt, soll schneller und konsequenter abgeschoben werden. Der Termin der Rückführung wird nicht mehr vorab bekanntgegeben. Für die Abschiebungen sind allerdings die Länder zuständig, die ihr Vorgehen bislang sehr unterschiedlich handhaben.

Damit reagiert die Bundesregierung auch auf eine Rüge aus Brüssel. Die EU-Kommission hatte die lasche deutsche Abschiebepraxis bemängelt.

Bessere Integration: Asylbewerber und Geduldete mit Bleibeperspektive, etwa aus Syrien oder dem Irak, können schon während des Asylverfahrens einen Job als Leiharbeiter aufnehmen, zudem sollen sie so schnell wie möglich in Integrations- und Deutschkurse vermittelt werden. An den Kosten beteiligt sich der Bund.

Bereits heute wird auch im Bundesrat über das Maßnahmenpaket abgestimmt, das somit zum 1. November in Kraft treten könnte.

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