Arbeitsgericht genehmigt Lotsen-Streik
Das Arbeitsgericht hat den Lotsen-Streik genehmigt. Allein in München sind 40.000 Flugreisende betroffen. Die DFS kündigte Berufung gegen die Entscheidung an.
München - Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den für Dienstag geplanten Fluglotsenstreik genehmigt. Gegen die Entscheidung ist aber noch Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich, dessen zuständiger Richter sich für eine späte Verhandlung am Abend bereithielt.
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) kündigte umgehend Berufung an. Es sei kein Verstoß gegen die Friedenspflicht zu erkennen, begründete Arbeitsrichterin Renate Binding-Thiemann am Montag ihr Urteil. Sie regte vor dem Urteil vergeblich eine Schlichtung an, was die DFS ablehnte und eine Entscheidung verlangte.
Der Rechtsstreit soll noch am Montag entschieden werden. Das Landesarbeitsgericht setzte eine mündliche Berufungsverhandlung für 21.00 Uhr an.
Die GdF hat die Beschäftigten für den Dienstagmorgen zu einem sechsstündigen Streik aufgerufen, mit dem nahezu der gesamte deutsche FlugverkehrDie DFS habe den Fluggesellschaften längst zugesagt, auf jeden Fall in die Schlichtung zu gehen, falls man vor Gericht scheitere, sagte der Rechtsanwalt. Diesen Vorwurf wiesen die Vertreter des bundeseigenen Unternehmens scharf zurück.
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