Arbeitnehmer dürfen nicht heimlich gefilmt werden

Gute Nachricht für Arbeitnehmer: Die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird nach einem Bericht der FAZ (Samstag) verboten.
dpa |
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Gute Nachricht für Arbeitnehmer: Die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstag) verboten - im Gegenzug soll die offene Videoüberwachung ausgeweitet werden.

Berlin - Nach Informationen des Blattes haben sich Union und FDP doch noch auf ein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt, das schon Ende Januar vom Bundestag verabschiedet werden soll. Der Bundesrat müsse nicht zustimmen.

"Eine verdeckte Bespitzelung von Beschäftigten darf es in diesem Land nicht mehr geben", sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Michael Frieser der Zeitung. Arbeitgeber sehen dem Bericht zufolge hingegen die Vertragsfreiheit durch die Änderungen erheblich eingeschränkt. Aber auch die Gewerkschaften sähen die Einigung kritisch, weil damit aus ihrer Sicht die Vorratsdatenspeicherung eingeführt werde.

Die Vorschriften stellen laut "FAZ" jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Beschäftigungsverhältnis unter einen doppelten Vorbehalt. Sie müsse erforderlich sein, außerdem dürfe kein überwiegendes Interesse des betroffenen Mitarbeiters entgegenstehen. Dies gelte etwa für Fragen im Bewerbungsgespräch oder die Anordnung von Eignungstests oder ärztlichen Untersuchungen.

Die geplante Neuregelung ist eine Reaktion auf mehrere Skandale um Überwachung und Bespitzelung von Beschäftigten - etwa bei der Bahn, bei der Telekom oder beim Lebensmitteldiscounter Lidl. Die Umsetzung zog sich allerdings hin.

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