Arbeitgeber und Gewerkschaften uneins beim geplanten Mindestlohn

Der geplante gesetzliche Mindestlohn wird ähnlich wie in der schwarz-roten Koalition auch zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften kontrovers diskutiert.
dpa |
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Berlin - Während die Arbeitgeber Ausnahmen für bestimmte Gruppen fordern, lehnen die Gewerkschaften diese ab. Die CSU-Landesgruppenchefin im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, erwartet Konflikte mit der SPD bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages in diesem Punkt. "Beim Mindestlohn haben wir noch Gesprächsbedarf", sagte sie der Nachrichtenagentur dpa.

Die Gewerkschaften wollen nach Darstellung des DGB-Vorsitzenden Michael Sommer penibel darauf achten, dass der Mindestlohn von Arbeitgebern nicht unterlaufen wird. "Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt ab dem 1. Januar 2015. Darauf werden wir streng achten", sagte Sommer in Berlin der Nachrichtenagentur dpa. "Das müssen die Schmutzarbeitgeber wissen, die immer noch meinen, sie könnten das unterlaufen." Es sei "ein großer gewerkschaftlicher Erfolg, dass der Mindestlohn dann auch für die Minijobber gilt".

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer begrüßte, dass die gesetzliche Regelung im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern erarbeitet werden soll. "Im Rahmen dieses Dialogs werden wir auf notwendige Differenzierungen, Stufenpläne und Ausnahmen dringen. Dann kann es eine praktikable Lösung werden", sagte er der dpa.

Kramer zeigte sich überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn "vor allem in den neuen Ländern Bremsspuren auf dem Arbeitsmarkt verursachen" werde. "Menschen, die noch nie gearbeitet haben, junge Leute ohne Schulabschluss, Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte werden vielfach Schwierigkeiten haben, einen Einstieg in Arbeit zu finden, wenn die 8,50 Euro für alle gelten sollen." Für diese Gruppen müssten Sonderlösungen gefunden werden.

DGB-Chef Sommer räumte ein, dass es für eine zweijährige Übergangszeit auch tarifvertraglich vereinbarte Ausnahmen von den 8,50 Euro geben kann. "Richtig ist, dass es in sehr engen Grenzen eine Art Einschwingphase gibt", sagte er. "Diese Kröte mussten wir schlucken, weil man uns während der Koalitionsverhandlungen unverhohlen gedroht hat, dass es ohne diese Übergangsphase zu Massenentlassungen käme. Und das wollen wir nicht."

Auch CSU-Landesgruppenchefin Hasselfeldt mahnte, durch den Mindestlohn dürften keine Arbeitsplätze verloren gehen. Außerdem müsse die Lebenswirklichkeit bei den Minijobs beachten werden. "Zum Beispiel in Vereinen bei Übungsleitern oder Chorleitern. Da gibt es keine Stundenlöhne, sondern nur eine Pauschalvergütung. Würde hier 8,50 pro Stunde angesetzt, wären solche Tätigkeiten gefährdet."

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wirbt ebenfalls für Ausnahmen. "Wenn man jungen Leuten unter 18 einen Mindestlohn zahlen würde, dann könnte der Anreiz, eine Ausbildung zu machen, abnehmen", sagte BA-Vorstand Heinrich Alt dem "Darmstädter Echo".

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) lehnt Ausnahmen vom Mindestlohn für bestimmte Gruppen - im Gespräch sind auch Rentner, Praktikanten oder Saisonarbeiter - strikt ab. Im Koalitionsvertrag steht, dass spätestens 2017 verpflichtend eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro gelten soll. Das Gesetz soll im Dialog mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erarbeitet werden mit dem Ziel, "mögliche Probleme, z.B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung (zu) berücksichtigen".

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