Anti-Terror-Gesetze werden um vier Jahre verlängert

Nach langem Koalitionsstreit werden die Anti-Terror-Gesetze nun um vier Jahre verlängert. Das gaben Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Berlin bekannt.
dpa |
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Berlin - Die Hürden zur Anwendung der Befugnisse werden aber erhöht - auch die parlamentarische Kontrolle wird verstärkt. Bei den Gesetzen geht es vor allem um Auskünfte, die die Nachrichtendienste etwa bei Banken und Fluggesellschaften über Terrorverdächtige abfragen können. Sie waren nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beschlossen worden und bis Anfang 2012 befristet. Um ihre Verlängerung hatten die beiden Minsiter und die Koalition insgesamt monatelang gestritten.

Wie Friedrich erklärte, können die Nachrichtendienste künftig bei zentralen Stellen Auskünfte über Flüge und Konto-Daten von Terrorverdächtigen einholen. Bislang mussten die Ermittler dazu bei einzelnen Banken und Airlines um Auskunft bitten. Nicht umgesetzt wird die ursprüngliche Forderung des Innenministers, die Verweigerung von Auskünften mit Bußgeldern zu belegen. Die FDP setzte durch, eine unabhängige Regierungskommission einzusetzen, die die Gesetzgebung im Sicherheitsbereich seit 2001 insgesamt kritisch betrachten soll. Die Kommission soll sich auch mit der Zukunft des Militärischen Abschirmdienstes MAD beschäftigen, der der FDP schon lange ein Dorn im Auge ist.

Friedrich erklärte, er habe auf ursprünglich vorgesehene Verschärfungen der Gesetze verzichtet. So wird es keinen Anspruch auf Auskunft über Inhalte von Bankschließfächern geben. Ganz wegfallen sollen unter anderem Auskunftsbefugnisse zum Postverkehr - sie spielten im Internet-Zeitalter ohnehin kaum noch eine Rolle.

Friedrich bekräftigte, dass die Sicherheitslage in Deutschland heute schwieriger sei als vor zehn Jahren. Deutschland stehe tatsächlich im Fadenkreuz internationaler Terroristen. Die Lage sei "unverändert schwierig" - die Sicherheitsbehörden seien wachsam.

Völlig offen ist nach wie vor aber ein weiterer großer Streitpunkt: die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Die dafür zuständige Justizministerin hatte zwar einen Gesetzentwurf vorgelegt, den die Union aber für vollkommen unzureichend hält. Leutheusser sagte, über das Thema sei nun nicht gesprochen worden. Sie wandte sich abermals dagegen, sachfremde Themen zusammen zu verhandeln.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Regelung, nach der Telefon- und Internetverbindungsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung sechs Monate lang gespeichert wurden, im März 2010 gekippt, aber Wege zur Neuregelung aufgezeigt. Die Union argumentiert, ohne die Speicherung gebe es Lücken bei der Kriminalitätsbekämpfung. Zudem existiert eine EU-Richtlinie, die die Speicherung der Daten über mindestens sechs Monate vorsieht. Die FDP verweist aber darauf, dass auf EU-Ebene noch heftig über die Richtlinie diskutiert wird.

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