Anklage fordert dreieinhalb Jahre Haft für Ex-SS-Mann
Im Auschwitz-Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Lüneburg dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Der 94-Jährige solle wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 300 000 Fällen schuldig gesprochen werden, hieß es im Plädoyer der Anklage.
Lüneburg - Weil eine Verurteilung Grönings schon vor Jahrzehnten möglich gewesen wäre, sollten aber bis zu 22 Monate der Haft als bereits verbüßt betrachtet werden, sagte Staatsanwalt Jens Lehmann, der von einer Verfahrensverzögerung sprach. Gegen Gröning waren bereits 1977 Ermittlungen eingeleitet worden, sie wurden aber wieder eingestellt.
Gröning, dessen Gesundheitszustand sich zuletzt zusehends verschlechterte, hatte zu Beginn des international beachteten Prozesses im April eingeräumt, in Auschwitz Geld aus dem Gepäck von Juden genommen und an die SS in Berlin weitergeleitet zu haben. Er übernahm eine moralische Mitschuld. Zahlreiche Auschwitz-Überlebende treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf.
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