Angeblicher Stich im Arm: Chrupalla scheitert vor Gericht
Chrupalla hatte während der Veranstaltung am 4. Oktober nach eigenen Angaben einen Stich wahrgenommen und über Schmerzen sowie über Schwindel und Übelkeit geklagt. Alle vorgenommenen Tests etwa auf eine mögliche Vergiftung waren aber negativ verlaufen. Eine Verletzung durch eine fremde Person könne nicht völlig ausgeschlossen werden, konkrete Hinweise hätten die Ermittlungen aber nicht ergeben, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Chrupalla hatte daraufhin vergeblich Einspruch eingelegt und nun versucht, mit einem Antrag auf Klageerzwingung eine gerichtliche Entscheidung in der Sache herbeizuführen.
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