Alice Weidel setzt vor Gericht gegen Facebook durch - Rechte der AfD-Politikerin verletzt

AfD-Politikerin Alice Weidel kämpft derzeit vor Gericht gegen Facebook. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts wurden die Rechte von Weidel durch einen beleidigenden Kommentar verletzt. Die Pressekammer des Landgerichts hat eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk erlassen.
von  AZ/dpa
Die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel geht wegen eines beleidigenden Kommentars auf einer Facebook-Seite gegen das soziale Netzwerk vor.
Die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel geht wegen eines beleidigenden Kommentars auf einer Facebook-Seite gegen das soziale Netzwerk vor. © Michael Kappeler/dpa

Hamburg - Im Zusammenhang mit einer Beleidigung auf Facebook gegen die AfD-Politikerin Alice Weidel hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk erlassen. Es werde untersagt, die Äußerungen in Deutschland zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, erklärte die Pressekammer des Gerichts am Montag. Bei Zuwiderhandlungen droht laut Gesetz ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. Facebook muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Alice Weidel via Facebook als "Nazi Drecksau" beschimpft - der Kommentar im Wortlaut

Die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion war unter anderem als "Nazi Drecksau" beschimpft worden, weil sie sich laut einem Medienbericht angeblich gegen die Homosexuellen-Ehe ausgesprochen hatte. In einer Pressemitteilung schreibt Weidels Anwalt:

"Unter einem am 10. September 2017 auf der Facebook-Seite der 'Huffington Post' veröffentlichten Artikel postete der Nutzer Sanda G. folgenden Kommentar: 'ja und Frau Weidel hat ihre Fotze eingepackt und ist abgehauen so viel zum Thema, dass sie eine Politikerin ist diese Nazi Drecksau Lesbich sein am abends Fotze lecken und morgens bei der AFD gegen lesben sein hahahah das past ja hahahahhaha'. Dieser Kommentar verstößt als strafbare Beleidigung gegen § 185 StGB."

Weidels Rechte seien eindeutig verletzt worden, hatte das Gericht in einer mündlichen Verhandlung am Freitag festgestellt. Facebook hatte den Kommentar für Nutzer mit einer IP-Adresse in Deutschland zwar gesperrt. Über einen sogenannten VPN-Tunnel zu einem ausländischen Server sei die Beleidigung aber immer noch sichtbar gewesen, erklärte Weidels Anwalt Joachim Steinhöfel.

Facebook wegen neuer Beleidigung gegen Alice Weidel von Anwalt angemahnt

Unklar ist, welche technischen Maßnahmen Facebook nun ergreifen muss, um der einstweiligen Verfügung nachzukommen. Es wird erwartet, dass die Kammer dies in der schriftlichen Urteilsbegründung erklärt. Unterdessen mahnte Steinhöfel das Netzwerk wegen neuer Beleidigungen gegen seine Mandantin ab und drohte gerichtliche Schritte an.

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