AKK: Noch keine Festlegung auf Art der Wahlrechtsreform

Der Bundestag platzt aus allen Nähten. 709 Abgeordnete sitzen mittlerweile im deutschen Parlament. Die CDU-Spitze will sich das Wahlrecht vorknöpfen. Doch bei der bayerischen Schwesterpartei löst das wenig Freude aus.
von  dpa
Auf dem Weg zur Klausur: CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer und der Hamburger CDU-Landesvorsitzende Roland Heintze.
Auf dem Weg zur Klausur: CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer und der Hamburger CDU-Landesvorsitzende Roland Heintze. © Markus Scholz/dpa/dpa

Hamburg - Im Streit über die Wahlrechtsreform hat sich die CDU-Spitze nach Angaben von Parteichefin Annegret Kramp-Karrenbauer noch nicht auf ein bestimmtes Modell zur Verkleinerung des Bundestages festgelegt.

"Wir sind im Moment noch nicht in einer Situation, dass wir schon konkret auch eine Festlegung im Präsidium getroffen hätten", sagte Kramp-Karrenbauer am Samstag nach einer Klausur des Bundesvorstands in Hamburg.

Zuvor hatten Teilnehmer der Präsidiumssitzung berichtet, die CDU-Spitze sei offen für eine Verringerung der Zahl der 299 Wahlkreise, beispielsweise um zehn Prozent. Dagegen hatte sich umgehend die CSU ausgesprochen. "Wir wollen eine Höchstgrenze von 650 Mandaten unter Beibehaltung der Zahl der Wahlkreise", sagte der Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Kramp-Karrenbauer erklärte, alle seien sich einig, dass der Bundestag verkleinert werden müsse. Die Frage der Direktmandate müsse die CDU sehr sorgsam angehen, weil die direkt gewählten Abgeordneten in einer besonders engen Beziehung zu den Bürgern stünden. "Für uns ist es wichtig, dass auch in der Zukunft sichergestellt wird, dass wir in Deutschland eine gleichmäßige Vertretung durch Abgeordnete haben", betonte sie. Kleinere CDU-Landesverbünde dürften nicht ohne Vertretung im Bundestag bleiben.

Wegen zahlreicher Überhang- und Ausgleichsmandate war das Parlament bei der Wahl 2017 auf die Rekordgröße von 709 Abgeordneten angewachsen. Das Bundeswahlgesetz sieht eigentlich eine Anzahl von 598 Abgeordneten vor.

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