Affäre um Clinton: FBI kann Prüfung von E-Mails einleiten

Das FBI kann Medienberichten zufolge nun die neuen E-Mails im Rahmen der Ermittlungen gegen die US-Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton prüfen.
dpa |
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Das FBI kann Medienberichten zufolge nun die neuen E-Mails im Rahmen der Ermittlungen gegen die US-Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton prüfen.

New York - Im Rahmen der Ermittlungen gegen die US-Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton kann das FBI nun die neuen E-Mails prüfen. Das berichten Medien. Die Bundespolizei bekam inzwischen die nötige Genehmigung, wie US-Medien berichteten.

Die E-Mails seien bereits Anfang des Monats entdeckt worden, berichteten zudem die "Washington Post" und der Nachrichtensender CNN unter Berufung auf Justizkreise.

FBI-Chef James Comey hatte den Fund und geplante neue Ermittlungen erst am vergangenen Freitag in einem Brief an Kongressmitglieder publik gemacht - elf Tage vor der Wahl. Es handelt sich um E-Mails von Clintons Beraterin Huma Abedin, die auf dem Computer des Ex-Abgeordneten Anthony Weiner entdeckt wurden. Gegen Weiner wird wegen des Versendens sexuell anstößiger SMS an eine Minderjährige ermittelt. Er ist Abedins Ehemann; sie hat sich nach mehreren Skandalen allerdings inzwischen von ihm getrennt.

Im Mittelpunkt der E-Mail-Affäre steht die Frage, ob Clinton während ihrer Zeit als Außenministerin (2009 bis 2013) durch die Nutzung eines privaten Servers für dienstliche Korrespondenz die Sicherheit der Nation gefährdet hat - etwa weil geheime Nachrichten über das möglicherweise hackeranfällige System verschickt wurden. Das FBI ermittelte bereits, es kam aber nicht zu einer Anklage. Comey bescheinigte Clinton im Sommer zwar extreme Sorglosigkeit, aber kein kriminelles Verhalten.

Neue Texte aufgetaucht: E-Mail-Affäre holt Clinton bei Wahlkampf-Endspurt ein

Der Zeitpunkt von Comeys jüngster Bekanntgabe, so kurz vor der Präsidentenwahl am 8. November, hat eine heftige Debatte ausgelöst. Sein Schritt war ein Bruch mit der langjährigen Praxis, kurz vor Wahlen keine Informationen über Ermittlungen zu veröffentlichen, die sich auf das Wahlergebnis auswirken könnten. Comey setzte sich damit auch über den ausdrücklichen Wunsch seiner Chefin, der Justizministerin Loretta Lynch, hinweg. Clinton sprach von einem "bisher einmaligen" und "besorgniserregenden Vorgang" und forderte Comey auf, alle Fakten auf den Tisch zu legen.

Beschwerde bei der Sonderanwaltschaft der US-Regierung

Richard Painter, früherer Ethik-Anwalt des damaligen Präsidenten George W. Bush, legte Beschwerde bei der Sonderanwaltschaft der US-Regierung und der Behörde für Regierungsethik ein, wie er am Sonntag in einem Meinungsbeitrag für die "New York Times" schrieb. Das FBI habe seine Macht missbraucht und wahrscheinlich gegen ein Gesetz über politische Einflussnahme durch Mitglieder der Exekutive verstoßen.

Der "Washington Post" zufolge wurde Comey selbst erst am vergangenen Donnerstag über die neue Entwicklung unterrichtet, wie er auch in seinem Schreiben betonte. CNN berichtete aber, er sei bereits Mitte Oktober vage über die neue Entdeckung von E-Mails informiert worden, die zum oder vom privaten Server in Clintons Haus in Chappaqua geschickt wurden.

In den Wochen nach dem Fund waren die Ermittler laut CNN anscheinend zunächst damit beschäftigt, dessen mögliche Bedeutung einzuschätzen und über ihr weiteres Vorgehen zu beraten. Dem "Wall Street Journal" zufolge wurden auf Weiners Computer 650 000 E-Mails gefunden, die sich über Jahre erstreckten, viele von Abedins E-Mail-Konto. Metadaten hätten gezeigt, dass anscheinend Tausende von Clintons privatem Server stammten oder dorthin geschickt wurden.

Da sich die Befugnisse zum Lesen der E-Mails auf Weiners Computer aber nur auf die Vorwürfe gegen den Ex-Kongressabgeordneten bezogen hätten, habe das FBI eine zusätzliche Genehmigung beantragen müssen, um eine Prüfung der übrigen Mails einzuleiten. Es sei unklar, ob die neu entdeckten E-Mails im Zusammenhang mit vorausgegangenen Ermittlungen gegen Clinton eine Bedeutung hätten, hatte der FBI-Direktor erklärt.

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