Ärzte: Streit um Gesetz gegen lange Wartezeiten
Stundenlang im Wartezimmer: Ärzte, Gesundheitsministerium und KBV streiten über ein mögliches Gesetz gegen zu lange Wartezeiten beim Arzt.
Berlin - Ärzte und Bundesregierung streiten über Vorschläge, die langen Wartezeiten für Kassenpatienten zu verkürzen. Für Wirbel sorgten am Montag angebliche Pläne von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), Ärzten bei zu langen Wartezeiten die Honorare zu kürzen. „Die Versorgung der Patienten wird doch nicht dadurch besser, dass den Ärzten auch noch die Honorare gekürzt werden“, kritisierte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Ein Sprecher des Gesundheitsministers stellte jedoch klar, dass es keine gesetzlich vorgeschriebenen Sanktionen bei zu langen Wartezeiten geben werde.
Das Ministerium will die „angemessene und zeitnahe“ Versorgung von Kassenpatienten durch Fachärzte gesetzlich verankern. Eine entsprechende Formulierung solle im Sozialgesetzbuch V eingefügt werden. Dabei sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen die „angemessene und zeitnahe“ Versorgung mit Fachärzten sicherstellen. Ärzte und Krankenkassen sollen zudem regeln, „welche Zeiten im Regelfall und im Ausnahmefall noch eine zeitnahe fachärztliche Versorgung darstellen“. Auch könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen den Notdienst „durch die Kooperationen und eine organisatorische Verknüpfung mit Krankenhäusern sicherstellen“. Ob es Sanktionen gibt und in welcher Höhe diese liegen sollen, müsste ebenfalls die ärztliche Selbstverwaltung regeln, erläuterte der Sprecher.
Hintergrund der Pläne ist die Kritik von Versicherten an zu langen Wartezeiten, insbesondere beim Übergang von der haus- zur fachärztlichen Versorgung. Eine Studie des BKK Bundesverbandes zufolge betrage die Wartezeit für Kassenpatienten durchschnittlich 20 Tage, für Privatversicherte hingegen 12 Tage.
Streit über Arbeitszeiten
Für Ärger bei den Ärzten sorgte darüber hinaus eine Umfrage der AOK, wonach die langen Wartezeiten von Kassenpatienten vor allem auf zu geringe Arbeitsstunden zurückzuführen sind. Demnach entfallen bei Fachärzten 39 Stunden pro Woche auf die Behandlung von gesetzlich Versicherten, bei Hausärzten sind es 47 Stunden. Kalkulationsgrundlage der Vergütungsvereinbarungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen seien jedoch 51 Stunden pro Woche, die von den Krankenkassen auch bezahlt worden seien.
Die Ärztevertreter wiesen die Kritik zurück. Der Ärztemangel, eine völlig veraltete Bedarfsplanung und die steigende Morbidität in der Bevölkerung seien die Gründe für volle Wartezimmer und nicht etwa zu geringe Arbeitszeiten der Ärzte, sagte Ärztepräsident Montgomery. Anstelle von Sanktionen schlug er vor, in Verträgen zwischen Ärzten und Kostenträgern entsprechende Konditionen für das Terminmanagement auszuhandeln.
In Verbindung mit den „demagogischen Attacken der Krankenkassen“ wegen angeblich zu geringer Arbeitszeiten der Ärzte fühle man sich an die finstersten Zeiten der Gesundheitspolitik von Ulla Schmidt (SPD) erinnert, kritisierte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Kuno Winn. Statt das Problem des Ärztemangels wirkungsvoll anzupacken, habe man sich – offenbar auf Initiative der CDU – dazu entschieden, wie in den „guten alten Zeiten“ gemeinsam mit den Krankenkassen die Ärzte in die Zange zu nehmen.
KBV sieht konstruktiven Ansatz
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte hingegen den Vorstoß Bahrs als „konstruktiven Ansatz“. Damit seien endlich auch die Krankenkassen in der Pflicht, entsprechende Anreize zu setzen, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler. Strafmaßnahmen wie Honorarkürzungen für Ärzte, die aufgrund einer übervollen Praxis einen Patienten nicht gleich behandeln könnten, lehnte der KBV-Chef jedoch ab.
Zugleich warnte er die Politik davor, zu hohe Erwartungen zu wecken. Eine sofortige Behandlung sei „weder personell noch finanziell möglich – und medizinisch auch nicht immer erforderlich“. Auch Ärzte könnten nicht mehr als arbeiten, sagte Köhler.
- Themen:
- CDU
- Daniel Bahr
- FDP
- SPD