Ämter starten Zahlung der Pendlerpauschale

Das geht ungewöhnlich schnell: Nur wenige Tage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verschicken die Finanzämter korrigierte Bescheide. «Die Auszahlungen fangen sofort an», sagte der niedersächsische Finanzminister.
von  Abendzeitung
Die Stunde der Pendler: Die morgendliche Rushhour
Die Stunde der Pendler: Die morgendliche Rushhour © AP

Das geht ungewöhnlich schnell: Nur wenige Tage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verschicken die Finanzämter korrigierte Bescheide. «Die Auszahlungen fangen sofort an», sagte der niedersächsische Finanzminister.

Nur drei Tage nach dem Karlsruher Urteil zur Pendlerpauschale haben die ersten Finanzämter mit der Steuer-Rückzahlung begonnen. Die niedersächsische Finanzverwaltung verschickt seit Donnerstag korrigierte Bescheide. Auch die Hamburger Finanzämter haben die Rückzahlung an Berufspendler eingeleitet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag die Regelung gekippt, erst einen Arbeitsweg ab 21 Kilometern steuerlich zu berücksichtigen. Nun können rückwirkend zum 1. Januar 2007 wieder Fahrten zum Arbeitsplatz vom ersten Kilometer an abgesetzt werden. «Die Auszahlungen fangen sofort an», sagte Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) der «Nordwest-Zeitung» vom Freitag. «Wir hoffen, dass wir in vier Monaten fertig sind.» Laut Möllring kostet die Pendlerpauschale nach dem alten Recht das Land Niedersachsen jährlich rund 130 Millionen Euro. Der Sprecher der Hamburger Finanzbehörde, Daniel Stricker, sagte, das Verfahren werde sich voraussichtlich über das erste Quartal 2009 erstrecken. Er bat, die Finanzämter jetzt nicht mit Rückzahlungs-Aufforderungen zu berennen. Die Erstattung von zu viel gezahlten Steuern laufe automatisch bei Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsweg in der Steuererklärung angegeben haben.

Recht auf Prämien und Kindergeld

Nach der Rückkehr zur alten Regelung bei der Pendlerpauschale erhöht sich für viele Steuerzahler der zulässige Werbungskostenabzug. Daraus können sich im außerdem Ansprüche auf Kindergeld, Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie ergeben. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern in München aufmerksam. In manchen Fällen kann das mehrere Hundert Euro ausmachen. Daher sollten Steuerzahler prüfen, ob ihre Steuererklärung oder ihr Steuerbescheid betroffen sind. So habe die Kürzung der Pendlerpauschale bei manchen Familien zur Streichung des Kindergeldes geführt. Denn überschreitet ein volljähriges Kind mit seinem eigenen Verdienst den zulässigen Grenzbetrag, entfällt der Kindergeldanspruch für die Familie. Mit der Pendlerpauschale können die Kinder nun unter Umständen höhere Werbungskosten gegenrechnen und der Familie den Kindergeldbezug ermöglichen, heißt es. Kindergeld gibt es für Kinder bis 25 Jahre, die sich in Ausbildung befinden und deren steuerpflichtiges Einkommen unter 7680 Euro liegt. Berufstätigen stehen unter Umständen eine Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie zu, zählt die Lohnsteuerhilfe weiter auf. Ihren Erfahrungen zufolge hätten viele die Zulagen nicht beantragt, weil sie nach der Kürzung der Pendlerpauschale nicht mehr unter die geltenden Einkommensgrenzen gefallen sind. Jetzt erfüllen diese Pendler möglicherweise die Voraussetzungen für den Bezug. (dpa)

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