ADAC hält Auto-Scanning für verfassungswidrig

Die Überprüfung von Auto-Kennzeichen mit Videokameras ist nach Meinung des ADAC grundgesetzwidrig. Die bayerische Staatsregierung sieht das nicht so und verweist auf die Erfolge der Kontrollen.
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Der ADAC hält das Kennzeichen-Scanning für verfassungswidrig
dpa Der ADAC hält das Kennzeichen-Scanning für verfassungswidrig

Die Überprüfung von Auto-Kennzeichen mit Videokameras ist nach Meinung des ADAC grundgesetzwidrig. Die bayerische Staatsregierung sieht das nicht so und verweist auf die Erfolge der Kontrollen.

Nach einem Rechtsgutachten, das der Automobilclub ADAC am Dienstag in Berlin vorstellte, ist das Scanning von Auto-Kennzeichen in acht von neun Bundesländern verfassungswidrig. Nur in Brandenburg sei die Regelung verfassungskonform. Beim sogenannten Video-Scanning nimmt die Polizei massenweise Autonummern per Videokamera auf und gleicht sie dann automatisch mit ihren Fahndungslisten ab.

Erstellt wurde die Studie von Professor Alexander Roßnagel, dem Vizepräsidenten der Universität Kassel, im Auftrag des ADAC. Bemängelt werden darin die Regelungen in Bayern, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen sowie Rheinland-Pfalz. Die anderen Bundesländer verzichten bislang auf solche Kontrollen. Bayern verteidigte die Überwachung. «Der Datenschutz ist gewährleistet», sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Außerdem seien damit «viele bemerkenswerte Erfolge» bis hin zur Ergreifung eines Mörders erzielt worden.

Klagen von drei Autofahrern

Die Erfassung der Autokennzeichen mit Video-Kameras beschäftigt bereits das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Drei Autofahrer haben gegen die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen Hessens und Schleswig-Holsteins geklagt. Hier dürfen Kennzeichen ohne konkreten Anlass durch Kameras erfasst und elektronisch mit zwei Sachfahndungsdateien des Bundeskriminalamts (BKA) abgeglichen werden. Das Urteil wird im Frühjahr erwartet. Roßnagel kritisierte, dass die automatisierten Polizeikontrollen in fast allen betroffenen Ländern verdeckt und ohne jeden Anlass oder Verdacht erfolgten. Da es keine nennenswerten Fahndungserfolge gebe, werde das Gebot der Verhältnismäßigkeit verletzt. So seien in Hessen zwischen März und November 2007 rund eine Million Autonummern kontrolliert worden, was zu 300 Treffern führte - vorwiegend Autofahrer, die ihre Versicherungsprämie nicht bezahlt hatten. Auch die FDP-Bundestagsfraktion sah sich in ihrer Kritik bestätigt. Die Video-Erfassung greife unverhältnismäßig in die Grundrechte ein. Bayerns Innenminister Herrmann trat Befürchtungen entgegen, es könnten Bewegungsbilder jedes Autofahrers erstellt werden. «Wir wollen keinen gläsernen Autofahrer», erklärte der CSU-Politiker. Bei der automatisierten Kennzeichenerkennung würden lediglich die Treffer angezeigt. Gebe es keinen Treffer, würden die Daten sofort und unwiederbringlich gelöscht. (dpa)

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