Abgeschmetterte Anträge im Kofferbomber-Prozess
Eigentlich hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf die Beendigung der Beweisaufnahme geeinigt. Nachdem einige Beweisanträge des Anwaltes abgelehnt wurden, kündigte er eine Reise nach Beirut an.
Der Prozess gegen den sogenannten Kofferbomber hat eine unerwartete Wendung genommen. Die Bundesanwaltschaft hat mit ihrem Plädoyer begonnen, nachdem das Düsseldorfer Oberlandesgericht mehrere Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt hatte.
Dabei gab das Gericht zu erkennen, dass es von versuchten Terroranschlägen ausgeht. Zuvor kündigte der Anwalt des Angeklagten Libanesen Youssef El H. mit einem überraschenden Beweisantrag am Mittwoch an, er wolle nach Beirut reisen und dort im Gefängnis den mutmaßlichen Komplizen seines Mandanten befragen. Der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling zeigte sich erstaunt, dass sich die Verteidigung offenbar nicht mehr an die gemeinsame Verabredung gebunden fühle, die Beweisaufnahme zu beenden. Auch diesen Antrag lehnte das Oberlandesgericht ab.
Staatsanswaltschaft folgt nicht der Verteidigung
Zuvor hatte der Staatsschutzsenat bereits mehrere Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt. Dabei gab der Senat auch zu erkennen, dass er der Version der Verteidigung nicht folgt, der Angeklagte habe nur Bombenattrappen bauen wollen. Das Ziel des Vorhabens habe stets darin bestanden, möglichst viele Menschen zu töten, sagte Breidling. Der 24-jährige El H. muss sich wegen vielfachen versuchten Mordes verantworten. Sein mutmaßlicher Komplize wurde bereits im Libanon zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die beiden Männer sollen im Juni 2006 im Kölner Hauptbahnhof zwei in Koffern versteckte Bomben in Regionalzügen deponiert haben. Die Sprengsätze hatten während der Fahrt gezündet, waren aber nicht explodiert. (dpa)
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