Abgeordnete müssen nichts zurückzahlen
München – Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags, die jahrelang enge Verwandte als Mitarbeiter beschäftigt hatten, müssen keine Rückzahlungsforderungen der Parlamentsverwaltung fürchten. Es gebe dafür keine Rechtsgrundlage, heißt es in einer umfangreichen Stellungnahme von Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) an den Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH), die am Dienstag veröffentlicht wurde.
Denn die sogenannte Altfallregelung, von der die Abgeordneten Gebrauch gemacht hätten, habe bis vergangenes Jahr gegolten. Und selbst wenn man der Rechtsauffassung des ORH folgen würde, wonach die Regelung 2004 ausgelaufen sei, dann schieden Rückforderungsansprüche gegenüber den betroffenen Abgeordneten „jedenfalls aus Vertrauensschutzgesichtspunkten aus“.
Geld zurückzahlen mussten demnach lediglich zwei Abgeordnete, denen für Schulungen „versehentlich“ zu viel Geld vom Landtagsamt erstattet worden sei. Das waren einmal 1092 und einmal 466 Euro.
Am Kauf einer teuren Luxus-Digitalkamera oder mehrerer Kameras gleichzeitig hat das Landtagsamt dagegen auch im Nachhinein nichts auszusetzen. „Im Ergebnis ist festzustellen, dass in keinem Fall Anhaltspunkte für eine zweckwidrige Anschaffung vorliegen“, heißt es in der Stellungnahme Stamms nach entsprechenden Prüfungen. „In allen Einzelfällen wurde der Zusammenhang der Beschaffung der Kamera mit der parlamentarischen Tätigkeit hinreichend dargetan.“ Auch die Anschaffung einer guten Kamera sei plausibel begründet worden.
Der CSU-Abgeordnete Alexander König, der sich eine teure Leica-Kamera auf Kosten des Landtags gekauft hatte, hat das Geld bereits im vergangenen Jahr „aus freien Stücken“ ans Parlament zurückerstattet.
Die Verwandtenaffäre war im vergangenen Jahr ins Rollen gekommen. Dabei ging es um Dutzende Parlamentarier, die jahrelang von einer Altfallregelung im Abgeordnetenrecht Gebrauch machten und Ehefrauen oder Kinder als Mitarbeiter beschäftigten – auf Kosten des Landtags. Der damalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid musste damals ebenso seinen Posten räumen wie der Haushaltsausschussvorsitzende Georg Winter (CSU). Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Harald Güller, musste sein Amt abgeben, weil er kurzzeitig seinen Stiefsohn als Mitarbeiter beschäftigt hatte – womit er aber tatsächlich gegen die bereits damals geltenden Gesetze verstieß.
In die Kritik gerieten später auch andere Bereiche der bayerischen Abgeordnetenfinanzierung. Der Oberste Rechnungshof warf dem Landtagsamt beispielsweise vor, mögliche Missbräuche der Technik-Pauschale für die Abgeordneten zu ungenau kontrolliert zu haben.