70 Jahre Grundgesetz - Bundestag würdigt Verfassung

Kurz vor dem 70. Jahrestag des Grundgesetzes hat der Bundestag dessen Bedeutung für die Entwicklung Deutschlands gewürdigt und über eine Aktualisierung diskutiert.
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Debatte im Bundestag zu 70 Jahre Grundgesetz.
Bernd von Jutrczenka/dpa Debatte im Bundestag zu 70 Jahre Grundgesetz.

Berlin - Kurz vor dem 70. Jahrestag des Grundgesetzes hat der Bundestag dessen Bedeutung für die Entwicklung Deutschlands gewürdigt und über eine Aktualisierung diskutiert.

Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Ralph Brinkhaus (CDU), riet dabei allerdings zu Vorsicht. "Die DNA, die dieses Grundgesetz erfolgreich gemacht hat, muss erhalten bleiben", sagte er in der Debatte am Donnerstag. Brinkhaus forderte, das Machtgefüge zwischen Bund und Ländern neu zu ordnen. Es müsse wieder klare Zuständigkeiten und Finanzierungsregeln zwischen Bund und Ländern geben. Deshalb sei die Einsetzung einer dritten Föderalismuskommission erforderlich.

Das Grundgesetz war am 23. Mai 1949 verkündet worden und damit in Kraft getreten. Für die Debatte waren auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und seine Frau Elke Büdenbender in den Bundestag gekommen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) warnte, es komme immer wieder zu Angriffen auf die Verfassung, etwa wenn die Verbindlichkeit von Gerichtsentscheidungen infrage gestellt werde. "Wir dürfen solche Grenzverschiebungen nicht langsam einsickern lassen."

Die SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles forderte, Vorgaben des Grundgesetzes wie die Gleichberechtigung von Männern und Frauen oder die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland endlich auch umzusetzen.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Lindner verlangte, das Grundgesetz "auf die Höhe der Zeit" zu bringen. So gebe es dort zum Beispiel keine Regelungen zum Internet. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt forderte, Kinderrechte und Klimaschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. Die Fraktionsvorsitzende der AfD, Alice Weidel, wollte Deutsch als Staatssprache und die Möglichkeit von Volksabstimmungen und -entscheiden im Grundgesetz verankert sehen.

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