14 Jahre Haft für kongolesischen Kriegsverbrecher
Erstmals in seiner zehnjährigen Geschichte schickt das Weltstrafgericht in Den Haag einen Kriegsverbrecher ins Gefängnis. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGh) verurteilte am Dienstag den ehemaligen kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga Dyilo zu 14 Jahren Haft.
Den Haag - Lubanga war bereits im März von den Richtern schuldig gesprochen worden, im kongolesischen Bürgerkrieg zwischen 2002 und 2003 Hunderte von Kindersoldaten für seine Sache missbraucht zu haben - die jüngsten waren elf Jahre alt. Ins Gefängnis muss er nur noch für acht Jahre, die sechsjährige Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet.
Die Anklage hatte die Höchststrafe von 30 Jahren gefordert. Die Richter sahen es aber nicht als zweifelsfrei bewiesen an, dass der ehemalige Kommandant die Kindersoldaten unmittelbar befehligt hatte. Außerdem wurde seine Kooperation mit dem Gericht als mildernder Umstand gewertet. Lubanga kann gegen das Urteil und Strafmaß Berufung einlegen.
"Der Einsatz von Kindern im bewaffneten Kampf ist zweifellos ein sehr schweres Verbrechen, das die gesamte internationale Gemeinschaft betrifft", sagte der Vorsitzende Richter Adrian Fulford. "Die Verletzlichkeit von Kindern bedeutet, dass sie besonders geschützt werden müssen." Über Entschädigungszahlungen für die Opfer wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Der in einen grauen Anzug gekleidete Lubanga nahm das Urteil äußerlich ungerührt auf. Während des mehrjährigen Prozesses hatte der 51-Jährige stets seine Unschuld beteuert. "Der Prozess beruht auf Lügen", hatte er im Juni erklärt. In welchem Land Lubanga seine Strafe verbüßen muss, wird noch entschieden.
Menschenrechtsorganisationen begrüßten das Urteil als "Meilenstein". "Dieses Urteil ist ein starkes Signal weltweit an alle, die Kindersoldaten einsetzen, dass ihre kriminellen Taten sie ins Gefängnis bringen werden", erklärte Armel Luhiriri vom internationalen Bund für den Strafgerichtshof (Coalition for the ICC), dem 2500 nichtstaatliche Organisationen angehören. Der Bund bedauerte es allerdings, dass Lubanga nicht auch für andere Verbrechen angeklagt und verurteilt worden war. Unter anderem wurde ihm vorgeworfen, zahlreiche Mädchen als Sexsklavinnen missbraucht zu haben.
Die Bundesregierung begrüßte das Urteil. Ihr Menschenrechtsbeauftragter Markus Löning sagte, es werde immer deutlicher, welche zentrale Rolle der Strafgerichtshof bei der Verfolgung und Bestrafung von Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit spiele. Auch die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Europäischen Parlament, Barbara Lochbihler, lobte das Urteil: "Es verdeutlicht, dass der Einsatz von Kindersoldaten keine interne Angelegenheit eines einzelnen Landes ist, sondern im Gegenteil von der internationalen Staatengemeinschaft geächtet und geahndet wird."
Volker Beck, Sprecher für Menschenrechtspolitik der Grünen, sprach von einer "gewaltigen Errungenschaft": "Ohne Rücksicht auf die Immunität von Staatspräsidenten, Ministern und Generälen können Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden."
Lubanga war 2005 von den kongolesischen Behörden verhaftet und 2006 nach Den Haag überstellt worden. Das Verfahren gegen ihn, in dem knapp 70 Zeugen vernommen wurden, war im Januar 2009 eröffnet worden.
Im Bürgerkrieg war Lubanga, der dem Hema-Volk angehört, Chef der brutalen Rebellengruppe Union Kongolesischer Patrioten (UPC) und später Anführer der Miliztruppe Patriotische Front für die Befreiung des Kongo (FPLC). Die Gruppen sollen für zahlreiche Massaker verantwortlich sein. Der Konflikt im Kongo dauerte offiziell von 1998 bis 2003, Millionen Menschen kamen ums Leben. Beide Seiten waren während des Konflikts von anderen afrikanischen Staaten unterstützt worden, darunter Ruanda, Uganda, Angola und Simbabwe.
- Themen:
- Europäisches Parlament
- Volker Beck