Zuhälterei-Prozess: Freispruch für Strauss-Kahn

Dominique Strauss-Kahn ist vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen worden. Der Ex-Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) habe sich durch seine Teilnahme an Sexpartys mit Prostituierte nicht strafbar gemacht.
Lille - Das entschied ein Gericht in Lille am Freitag. Die Richter folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. In dem Prozess ging es um freizügige Partys zwischen 2008 und 2011. Neben Strauss-Kahn saßen noch 13 weitere Beteiligte auf der Anklagebank. Auch für sie gab es fast durchgängig Freisprüche.
Zuhälterei wird in Frankreich deutlich weiter ausgelegt als in Deutschland und kann zum Beispiel auch Prostitution umfassen, die von Dritten bezahlt oder bei Sexpartys organisiert wird. Strauss-Kahn betonte allerdings stets, er habe nicht gewusst, dass die beteiligten Frauen Prostituierte waren.
Der Sozialist hatte seine Ambitionen auf die französische Präsidentschaft aufgeben müssen, nachdem er 2011 wegen einer Affäre um Vergewaltigungsvorwürfe von seinem Job als IWF-Chef zurückgetreten war.