Zahnarzt zu Haft auf Bewährung verurteilt

Er bohrt nicht, sondern zieht gleich: Ein Zahnarzt soll in Hamburg vier Patienten radikal behandelt haben, ohne ihr Einverständnis.
dpa |
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Der 54-jährige Angeklagte sitzt in einem Gerichtssaal im Amtsgericht.
Daniel Reinhardt/dpa Der 54-jährige Angeklagte sitzt in einem Gerichtssaal im Amtsgericht.

Hamburg - Wegen gravierender Behandlungsfehler hat das Amtsgericht Hamburg einen Zahnarzt zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Der 55-Jährige habe sich in vier Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte Richterin Jessica Oeser am Mittwoch. Den vier Patienten, die fast zehn Jahre nach den Behandlungen noch immer an den Folgen leiden, muss der Angeklagte ein Schmerzensgeld von jeweils 9000 Euro zahlen.

Der Mediziner hatte bei den drei Frauen und einem Mann zwischen März 2009 und November 2010 radikale Eingriffe vorgenommen. Einer heute 58-Jährigen, die an Heiligabend wegen Schmerzen in seine Praxis gekommen war, hatte er gleich am ersten Weihnachtstag in einer achtstündigen Operation unter Vollnarkose 15 Zähne gezogen, darunter zehn gesunde. Ihre sieben übrigen Zähne entfernte er bei einer zweiten OP.

Mit der Strafe blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung des Staatsanwalts, der ein Jahr und acht Monate auf Bewährung beantragt hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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