Wohin mit dem entlassenen Sextäter?

Er hat fast 20 Jahre wegen Vergewaltigung von drei Schülerinnen gesessen -und gilt weiter als gefährlich.
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Bürger demonstrieren in Randerath bei Heinsberg gegen den Aufenthalt von Ex-Häftling Karl D. (Archivbild).
dpa Bürger demonstrieren in Randerath bei Heinsberg gegen den Aufenthalt von Ex-Häftling Karl D. (Archivbild).

Aachen/Berlin - Ein entlassener Sexualstraftäter aus Heinsberg hält sich nach seiner Berlin-Reise in der vorigen Woche in der Region Aachen auf. Das bestätigte ein Polizeisprecher der Nachrichtenagentur dpa am Sonntag, ohne den genauen Ort zu nennen.

Es werde darüber beraten, wo der Ex-Häftling, der zuletzt bei seinem Bruder in Heinsberg gelebt hatte, nun eine dauerhafte Bleibe finden könne. Der Mann kann sich nach Verbüßung seiner Haftstrafe frei bewegen. Er wird jedoch weiterhin observiert, da ihn Gutachter als noch immer gefährlich eingestuft haben. Er hat eine fast 20-jährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung von drei Schülerinnen abgesessen.

Der Mann hatte mit seinem Trip nach Berlin am vergangenen Mittwoch für Aufregung gesorgt, weil er sich Medienberichten zufolge dort ausgerechnet in ein Jugendhotel einmieten wollte. Polizeibeamte setzten ihn in der Bundeshauptstadt in einen Zug und schickten ihn zurück nach Nordrhein-Westfalen. Ob es sich lediglich um einen Ausflug handelte oder den Versuch, den Mann nach Berlin umziehen zu lassen, kommentierte der Aachener Polizeisprecher nicht.

Der Ex-Häftling hat immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Bereits im Herbst war eine Umsiedlung nach Mönchengladbach gescheitert, weil das Vorhaben bekanntgeworden war. In Heinsberg-Randerath lebte der Mann seit seiner Haftentlassung vor rund zwei Jahren bei der Familie seines Bruders. Auch dort hatte es heftige Proteste gegen seinen Aufenthalt gegeben, obwohl der Landrat des Kreises Heinsberg als örtlicher Polizeichef eine Rundum-Überwachung angeordnet hatte.

Gegen diese Observation wehrte sich die Familie des Bruders zwischenzeitlich. Die Klage wurde jedoch vom Aachener Verwaltungsgericht abgewiesen, da Gutachter den Mann nach seiner Haftverbüßung als weiterhin gefährlich eingestuft hatten.

Auch in Aachen werde der Mann in derselben Intensität wie in Heinsberg 24 Stunden lang von der Polizei beobachtet, sagte ein Polizeisprecher. Er darf sich allerdings frei bewegen.

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