Winnenden: Urteil zu Schadenersatz erwartet

Sechs Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden will das Stuttgarter Landgericht am Freitag eine Entscheidung in einem Schadenersatzprozess zwischen der Unfallkasse Baden-Württemberg und den Eltern des Todesschützen verkünden.
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Kreidespuren zeigen den Umriss des Amokläufers Tim K. vor einem Autohaus in Wendlingen am Neckar am 15.03.2009, wo er sich bei seinem Amoklauf erschossen hatte. Das Stuttgarter Landgericht will am 7. August 2015 im Schadenersatzprozess zwischen der Unfallkasse Baden-Württemberg und den Eltern des Amokläufers von Winnenden eine Entscheidung verkünden.
dpa Kreidespuren zeigen den Umriss des Amokläufers Tim K. vor einem Autohaus in Wendlingen am Neckar am 15.03.2009, wo er sich bei seinem Amoklauf erschossen hatte. Das Stuttgarter Landgericht will am 7. August 2015 im Schadenersatzprozess zwischen der Unfallkasse Baden-Württemberg und den Eltern des Amokläufers von Winnenden eine Entscheidung verkünden.

Stuttgart - Hintergrund ist, dass alle bisherigen Versuche gescheitert sind, den Streit mit einem Vergleich zu beenden. Zunächst hatten die Eltern einen Vergleich des Gerichts zurückgewiesen. Dieser sah eine Zahlung von 130 000 Euro in Raten an die Versicherung vor. Die Unfallkasse hatte eigentlich von ihnen eine Million Euro Schadenersatz verlangt. Dabei geht es um Kosten für Heilbehandlungen von Schülern, Eltern und Lehrern.

Zuletzt hatte die Unfallkasse ein Angebot der Eltern abgelehnt, weil ihnen der Betrag von 70 000 Euro zu niedrig war.

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Der 17-jährige Tim K. hatte 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden in Baden-Württemberg und auf der Flucht in Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte der Vater, ein passionierter Sportschütze, unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Er ist deswegen zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

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