Wenn die Bankkarte an der Tankstelle versagt

Der Tank ist schon voll, aber an der Kasse kann nicht bezahlt werden, weil die Bankkarte nicht funktioniert. Durchaus denkbar nach den jüngsten Karten-Pannen. Allerdings muss deswegen niemand in Panik geraten.
von  Abendzeitung
Ein Pfand sollte nicht hinterlegt werden, auch wenn die Bankkarte an der Tankstelle versagt.
Ein Pfand sollte nicht hinterlegt werden, auch wenn die Bankkarte an der Tankstelle versagt. © dpa

Der Tank ist schon voll, aber an der Kasse kann nicht bezahlt werden, weil die Bankkarte nicht funktioniert. Durchaus denkbar nach den jüngsten Karten-Pannen. Allerdings muss deswegen niemand in Panik geraten.

Der Tank ist schon voll, aber der Autofahrer kann nicht bezahlen, weil die Girokarte streikt - dieses Problem kommt angesichts von rund 30 Millionen fehlerhaften Bankkarten derzeit verstärkt vor. Doch in Panik geraten sollten Autofahrer deshalb nicht: «Wir haben das Problem ja des öfteren mal», sagt die Geschäftsführerin des Tankstellenverbands BTG, Sigrid Pook. Kunden könnten ihre Anschrift und die Bankverbindung hinterlassen, damit das Geld vom Konto abgebucht werden könne. Für diese Fälle liegen laut Pook in den Kassenhäuschen Formulare bereit, in die Name, Adresse und Nummer des Personalausweises eingetragen werden können. Doch Vorsicht: Wer seine Kontonummer falsch angibt oder bereits weiß, dass er zu wenig Geld auf der Bank hat, muss mit einer Anzeige wegen Betrugs rechnen. Wenn Kunden keinen Ausweis dabei haben oder es um große Beträge geht - etwa bei Lkw-Diesel - kann der Tankwart auch die Polizei rufen, wie Pook erklärt. Eine Armbanduhr oder einen Personalausweise sollten Kunden besser nicht als Sicherheit hinterlegen: «Ein Pfand zu nehmen, ist rechtlich nicht zulässig», sagt die Tankstellenexpertin. In der Praxis werde dies aber oft so gehandhabt. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt den rechtlichen Hintergrund des Spritkaufs: Mit dem Einfüllen des Benzins oder Diesels ist der Kunde bereits einen Kaufvertrag eingegangen und schuldet der Tankstelle die Bezahlung. Festhalten darf der Tankwart einen Kunden aber nicht, das wäre laut Nauhauser Freiheitsberaubung. Wenn ein Unternehmen für die Bezahlung per Rechnung eine Gebühr verlange, könne der Kunde sich diese von der Bank erstatten lassen. Dies gelte natürlich nur, wenn die Bank am Versagen der Karte schuld sei. Der Bankenverband betont allerdings, dass Kunden keinen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung haben. (APD)

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