Welche Strafe droht beim Zeigen des Stinkefingers?
München - Der Raudi, der einem permanent hinten an der Stoßstange klebt, die ewigen Nicht-Blinker oder der Fahrradfahrer, der glaubt, er stehe über der Rechts-vor-Links-Regel - es gibt dutzende Situationen im Straßenverkehr, da weiß sich der sonst so unbescholtene Bürger nicht mehr anders zu helfen, als seinem Widersacher den Mittelfinger mit Schwung entgegenzustrecken. Nicht die feine englische Art, kann aber passieren.
Doch was für eine Strafe droht dem deutschen Autofahrer eigentlich, wenn er den berühmten Mittelfinger oder auch den Vogel zeigt? Neue Punkte in Flensburg, eine Stange Bußgeld oder doch gleich Lappen weg?
Die Autofahrer mit einem leicht erregbaren Temperament können aufatmen! Seit Mai dieses Jahres darf man im Verkehr Gebrauch von der obszönen Geste machen, ohne dafür Punkte in Flensburg zu kassieren. Verkehrsminister Peter Ramsauer hat diese Form der Beleidigung zu einem reinen Bußgelddelikt umgewandelt. Noch vor wenigen Monaten konnte man dafür satte fünf Punkte bekommen. Ramsauer ist der Ansicht, dass ausschließlich sicherheitsrelevante Verstöße mit Punkten im Verkehrszentralregister bestraft werden sollten.
Allerdings sollte man sich nicht zu früh freuen, denn ganz ungestraft kommt man doch nicht davon! Je nachdem, wie heftig die Beleidigung ausfällt, muss der Fahrer sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. In den meisten Fällen handelt es sich aber um ein Bußgeld. Das kann allerdings im drei- bis vierstelligen Bereich liegen. Denn anders als bei Verkehrsverstößen, gibt es keinen einheitlichen Bußgeldkatalog.
Wir fassen zusammen: Der Stinkefinger im Straßenverkehr kann den Autofahrer nicht den Lappen kosten, eine Stange Geld allerdings schon.
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