Weinstein-Filmstudio hebt Geheimhaltungsvereinbarungen auf

Jetzt dürfen die Opfer sprechen: Das Weinstein-Filmstudio hebt die Geheimhaltungsvereinbarungen auf.
dpa |
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ilproduzent Harvey Weinstein während der 66. Internationalen Filmfestspiele von Cannes. Das einst von Ex-Hollywood-Mogul Harvey Weinstein (66) geführte Filmstudio hebt Geheimhaltungsvereinbarungen auf, die Opfer und Zeugen hindern sollen, über sexuelle Übergriffe des Produzenten zu sprechen.
Guillaume Horcajuelo/EPA/dpa ilproduzent Harvey Weinstein während der 66. Internationalen Filmfestspiele von Cannes. Das einst von Ex-Hollywood-Mogul Harvey Weinstein (66) geführte Filmstudio hebt Geheimhaltungsvereinbarungen auf, die Opfer und Zeugen hindern sollen, über sexuelle Übergriffe des Produzenten zu sprechen.

New York - Das einst von Ex-Hollywood-Mogul Harvey Weinstein (66) geführte Filmstudio hebt Geheimhaltungsvereinbarungen auf, die Opfer und Zeugen hindern sollen, über sexuelle Übergriffe des Produzenten zu sprechen. "Seit Oktober wurde berichtet, dass Harvey Weinstein Geheimhaltungsvereinbarungen als geheime Waffe benutzt hat, um Menschen zum Schweigen zu bringen, die Anschuldigungen gegen ihn erheben", heißt es in einem Statement der Weinstein Company, aus dem US-Medien seit Montag (Ortszeit) zitieren. Diese Vereinbarungen endeten "mit sofortiger Wirkung".

Der oberste New Yorker Staatsanwalt Eric Schneiderman bezeichnete die Erklärung der Weinstein Company als "Wendepunkt in den Bemühungen, die zerstörenden Wirkungen von sexuellem Fehlverhalten am Arbeitsplatz anzusprechen". Die Aufhebung der Geheimhaltungsvereinbarungen werde "endlich diejenigen zu Wort kommen lassen, die zu lange mundtot gemacht worden sind".

Die Weinstein Company stellte außerdem einen Insolvenzantrag nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. Diese Variante ermöglicht es angeschlagenen und hoch verschuldeten Unternehmen, unter strikter Aufsicht des Insolvenzrichters weiterzuarbeiten und sich zu sanieren. Zudem stehe ein Investor bereit.

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