Weingummi, zwei Streithähne, ein Gerichtsurteil
Ist «Yoghurt Gum» ein Markenname oder die Bezeichnung für eine Art von Weingummi? Um die Frage dreht sich der Streit zwischen Katjes und Haribo. Ein Gericht musste sich mal wieder damit befassen. Und hat Haribo Recht gegeben.
Seit Jahren streiten sich die beiden großen Anbieter von Lakritze und Weingummi in Deutschland um die Bezeichnung «Yoghurt Gum». Die Auseinandersetzung hat nun ein vorläufiges Ende: In einem Berufungsprozess hat das Hamburger Oberlandesgericht eine Unterlassungs- und Schadenersatzklage von Katjes gegen Haribo abgelehnt.
Katjes vertritt die Position, «Yoghurt Gum» sei eine exklusive Marke. Das Gericht jedoch entschied, die Bezeichnung beschreibe lediglich eine bestimmte Art von Fruchtgummi und sei nicht an einen Hersteller gebunden. Haribo verwende den Begriff auf seinen Verpackungen zudem nur als eine zusätzliche Ergänzung zu dem Produktnamen «Jogi Bussi», so dass keine Verwechslungsgefahr bestehe.
Dana Schweiger wirbt für Katjes
Bereits in erster Instanz hatte Katjes vor dem Landgericht Hamburg verloren und war daher beim Oberlandesgericht in Berufung gegangen. Die Firma kann nun noch vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen. Da die Ware bundesweit im Handel ist, konnte überall geklagt werden. Beim Thema Weingummi sei auch folgendes nicht verschwiegen: Dana Schweiger, Ex-Frau des gleichnamigen Schauspielers, löst Model Heidi Klum als Akteurin im Katjes-Werbespot ab. Der Vertrag mit Klum sei Ende 2008 ausgelaufen, sagt der geschäftsführende Gesellschafter bei Katjes, Basian Fassin RTL. Dana Schweiger sei nun «die Richtige für uns. Sie hat eine natürliche Ausstrahlung und ist ein symphatischer Typ». (dpa/nz)
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