Weihnachtsgeschenke umtauschen: Das Rückgaberecht im Detail

Die letzten verspäteten Weihnachtsgeschenke trudeln in diesen Tagen ein, die meisten dürften schon aus der Verpackung befreit worden sein – dann der kritische Blick: Gefällt's? Braucht man es? Oder entscheidet man sich für Umtausch oder Rückgabe? Das sind die Regeln:
Ein ungeliebtes Weihnachtsgeschenk zurückgeben – wann geht das?
"Das kannst du auch umtauschen, wenn es dir nicht gefällt" – diesen Kommentar hat sicher jeder schon mal unterm Weihnachtsbaum gehört. Aber ist es wirklich so einfach? Wann hat man ein Recht auf Rückgabe?
"Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen nicht, dass sie im stationären Handel grundsätzlich kein Recht haben, Waren umzutauschen oder zurückzugeben", teilt Nicole Bahn, Referentin Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Bremen, auf der Internetseite der Verbraucherzentrale mit. Das ist oftmals nicht bekannt, weil viele Händler freiwillig ein Recht zur Rückgabe oder zum Umtausch einräumen – und daraus schließt so mancher, dass das überall geht.
Die Verbraucherzentrale Bremen rät: Es lohnt sich immer, vorher nachzufragen, sollten sich im Laden selbst keine Infos zum Umtausch finden. Ist der Umtausch möglich, lässt man sich das am besten schriftlich geben. Sicher ist sicher.
Was lässt sich selbst beim kulanten Händler nicht umtauschen?
Bedenken sollte man: Reduzierte oder individuell hergestellte Waren sind regelmäßig von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Auch beispielsweise Dessous, Bademoden, Erotikartikel oder Zahnbürsten kann man nicht zurückgeben – aus hygienischen Gründen.

Rückgabe und Umtausch: Geld zurück oder neue Ware?
Das kommt darauf an: Da beim stationären Verkauf keine Pflicht zum Umtausch besteht, legen dies Händler und Händlerinnen in den Läden für sich fest. Sie können selbst vorgeben, ob nur ein Umtausch möglich ist, ob man einen Wertgutschein erhält oder ob der Kaufpreis zurückgezahlt wird.
Brauche ich für den Umtausch den Kassenbon und die Originalverpackung?
Kassenbon und Originalverpackung sollten Sie unbedingt aufbewahren! Unter Umständen verlangt der Händler beides für einen Umtausch oder die Rückgabe.
Kaputte Geschenke umtauschen: Geht das?
Wer etwas neu kauft, die Ware aber Mängel aufweist, hat grundsätzlich zwei Jahre lang die Möglichkeit, die Ansprüche beim Händler geltend zu machen, so die Verbraucherzentrale. "Dabei ist es egal, ob die Ware aus dem Internet oder einem Ladengeschäft stammt", heißt es auf der Internetseite.
Rückgabe im Onlinehandel: Kann man hier generell Geschenke zurückgeben?
Wer im Internet bestellt, hat grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Häufig räumen Online-Händler das Umtauschrecht sogar länger als 14 Tage ein. Finden sich im Online-Shop selbst keine Infos, nimmt man am besten Kontakt zum Händler auf, so die Empfehlung der Verbraucherschützer.
Bekomme ich beim Umtausch von Gutscheinen mein Geld zurück?
Ein Kochkurs, ein Wellnesstag oder ein Besuch im Museum – Gutscheine sind beliebt, vor allem wenn man kurz vor dem Fest noch ein Geschenk brauchte. Doch hat man den Geschmack des Beschenkten damit nicht getroffen, wird es schwierig. Denn meist ist ein Umtausch beim Händler nicht möglich.
Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin: Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Rücktausch gegen Bargeld gibt es nicht. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Restbetrages.
Gibt es Ausnahmen beim Gutschein-Umtausch?
Die Option, sich den Gutscheinwert auszahlen zu lassen, besteht nur dann, wenn dies vor dem Kauf ausdrücklich vereinbart worden ist. Aber in der Regel gewähren Händler so einen Tausch nicht aus Kulanz.
Eine Ausnahme gibt es dann doch: Wenn jemand sein Geschenk nicht einlösen kann, weil sich der Gutschein auf eine bestimmte Ware oder Dienstleistung bezieht, die gerade nicht mehr erhältlich ist. Dann ist die Erfüllung des ursprünglich geschlossenen Vertrags nicht mehr möglich.
Weiterverschenken: Wann verfallen Gutscheine in der Regel?
Wem sein Geschenk gar nicht gefällt, der oder die könnte den Gutschein beim nächsten Fest weiterschenken (freilich nicht an den Schenkenden). Das gilt zumindest, wenn das Dokument nicht personalisiert ist. In Deutschland gelten Gutscheine in der Regel drei Jahre lang. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde.